Miete/Unterhalt für ein Erwachsenes Pflegekind?
Hallo,
Meine Tante hat seit über 30 Jahren ein behindertes Pflegekind. Das "Kind" ist also schon lange erwachsen. Es hat immer in einer Werkstatt für Behinderte gearbeitet, und bekommt mittlerweile Rente. Zusätzlich arbeitet sie immer noch in dieser Werkstatt und bekommt auch Gehalt.
Nun ist es so, dass meine Tante zwar der Vormund ist, und bei Bedarf Zugang zu dem Konto hat, jedoch muss sie alle Ausgaben per Rechnungen belegen dass es auch für das Pflegekind war.
Meine Tante kümmert sich schon immer sehr rührend um sie, als wenn es ihr eigenes Kind wäre.
Seit vielen Jahren läuft das Gehalt und die Rente der Pflegetochter auf ein Konto, und wird kaum benötigt (nur ein Bruchteil für Kleider etc).
Meine Tante bekommt zwar Pflegegeld, aber kümmert sich um Verpflegung. Nebenkosten für das Haus etc....
Nun ist der Mann meiner Tante gestorben, und die finanzielle Lage hat sich verändert. Seit all den Jahren läuft Gehalt/Rente der Pflegetochter auf ein Konto. Irgendwann werden es Blutsverwandte erben, welche die Pflegetochter gar nicht kennt und die sich nie um sie gekümmert haben.
Meine Frage. Kann man die Einkünfte der Pflegetochter nicht nutzen um sich an den Nebenkosten für das Haus zu beteiligen, oder die Verpflegung welche für die Pflegetochter notwendig ist? ggf. eine kleine Miete an meine Tante zahlen?
Meine Tante will sich keinesfalls bereichern. Aber das Pflegegeld ist ja für die Pflege gedacht. Aber Kosten für Nebenkosten/Miete oder Verpflegung sollten wohl nicht zu Lasten der "Pflegeeltern"/Vormunds gehen oder liege ich hier falsch?
Leider weiß ich nicht, mit welchen Begriffen ich hier googeln muss um mich zu erkundigen. Ich wäre über Tipps welche Möglichkeiten meine Tante hat, sehr dankbar.
Viele Grüße & Danke
Stefan
3 Antworten
Das Pflegegeld steht Deiner Tante zu, nicht der Behinderten. Das ist die Bezahlung für die Pflegeleistung. Und diese Behinderte muß auch von ihrem Einkommen einen Mietanteil und für ihren Lebensunterhalt bezahlen.
Das Pflegegeld, welches sie seitens der Pflegekasse erhält ist die "Entlohnung" für die Pflege und nicht dazu bestimmt den Lebensunterhalt für die junge Frau davon zu finanzieren. Ergo kann sie die Lebenshaltungskosten incl. Miete aus Rente und Einkommen finanzieren.
Die Tante kann nicht einfach Geld, was nicht ihr gehört, für ihre Ausgaben nutzen. Das gesparte Geld gehört der Pflegetochter.
Am Besten einen Anwalt zu Rate ziehen, der kann über alles aufklären.
Ja, für die Pflegetochter, nicht für die Pflegemutter. Sie bekommt doch Witwenrente jetzt oder nicht?
Darum geht es doch ..... dem Anschein nach hat die Pflegemutter bis dato kein Geld für Miete / NK .... Lebensmittel & Co von der Pflegetochter verlangt, sondern alles aus ihrem "Lohn" sprich dem Pflegegeld finanziert. So lange der "Pflegevater noch lebte stellte dies wohl kein Problem dar .... jetzt aber schon.
Mit geht es darum das all die Jahre, meine Tante das Essen für die pflegetochter bezahlt hat. Auch heizkosten/wasser/stromkosten welche das pflegekind "verursacht" hat.
Deshalb sollte das Einkommen der pflegetochter benutzt werden können um diese Kosten, welche durch/für das pflegekind entstehen zu bezahlen.
Die Rente (und künftige witwenrente) sollte nicht für das pflegekind verwendet werden müssen.
Habe an anderen Stellen gelesen das dies ggf über einen untermietvertrag möglich ist
Wenn die Tante bisher keinerlei Zahlung bekommen oder genommen hat, dann muß sie das vermutlich nachweisen. Die Rente/ Witwenrente meinte ich für die Miete, Strom usw. von der Tante. Sie wird das alles auseinandertüddeln müssen. Und da kann ihr sicher ein Anwalt beratend zur Seite stehen .
Das Pflegegeld gehört der Pflegenden, nicht derjenigen, die gepflehlgrlt wird, also gehört es der Tante. Vom Einkommen Dr Behinderten muß ein Mietanteil und der Lebensunterhalt bezahlt werden, also Kostgeld, Klamotten, usw. .
Wenn die Tante bisher keinerlei Zahlung bekommen oder genommen hat, dann muß sie das vermutlich nachweisen.
Nichts einfacher, als das ..... die Kontoauszüge der Pflegetochter werden belegen, das bis dato kein Geld in den persönliche Lebensunterhalt geflossen ist .... denn sonst hätte der Kontostand ja nicht entsprechend anwachsen können.
Rente und Einkommen sind auch zur Finanzierung des Lebensunterhaltes einzusetzen.