Miete/Unterhalt für ein Erwachsenes Pflegekind?

3 Antworten

Das Pflegegeld steht Deiner Tante zu, nicht der Behinderten. Das ist die Bezahlung für die Pflegeleistung. Und diese Behinderte muß auch von ihrem Einkommen einen Mietanteil und für ihren Lebensunterhalt bezahlen.

Das Pflegegeld, welches sie seitens der Pflegekasse erhält ist die "Entlohnung" für die Pflege und nicht dazu bestimmt den Lebensunterhalt für die junge Frau davon zu finanzieren. Ergo kann sie die Lebenshaltungskosten incl. Miete aus Rente und Einkommen finanzieren.

Die Tante kann nicht einfach Geld, was nicht ihr gehört, für ihre Ausgaben nutzen. Das gesparte Geld gehört der Pflegetochter.

Am Besten einen Anwalt zu Rate ziehen, der kann über alles aufklären.

wilees  04.05.2020, 21:32

Rente und Einkommen sind auch zur Finanzierung des Lebensunterhaltes einzusetzen.

studiogirl  04.05.2020, 21:51
@wilees

Ja, für die Pflegetochter, nicht für die Pflegemutter. Sie bekommt doch Witwenrente jetzt oder nicht?

wilees  04.05.2020, 21:58
@studiogirl

Darum geht es doch ..... dem Anschein nach hat die Pflegemutter bis dato kein Geld für Miete / NK .... Lebensmittel & Co von der Pflegetochter verlangt, sondern alles aus ihrem "Lohn" sprich dem Pflegegeld finanziert. So lange der "Pflegevater noch lebte stellte dies wohl kein Problem dar .... jetzt aber schon.

Sword85x 
Beitragsersteller
 04.05.2020, 21:59
@studiogirl

Mit geht es darum das all die Jahre, meine Tante das Essen für die pflegetochter bezahlt hat. Auch heizkosten/wasser/stromkosten welche das pflegekind "verursacht" hat.

Deshalb sollte das Einkommen der pflegetochter benutzt werden können um diese Kosten, welche durch/für das pflegekind entstehen zu bezahlen.

Die Rente (und künftige witwenrente) sollte nicht für das pflegekind verwendet werden müssen.

Habe an anderen Stellen gelesen das dies ggf über einen untermietvertrag möglich ist

studiogirl  04.05.2020, 22:02
@Sword85x

Wenn die Tante bisher keinerlei Zahlung bekommen oder genommen hat, dann muß sie das vermutlich nachweisen. Die Rente/ Witwenrente meinte ich für die Miete, Strom usw. von der Tante. Sie wird das alles auseinandertüddeln müssen. Und da kann ihr sicher ein Anwalt beratend zur Seite stehen .

Akka2323  04.05.2020, 22:09
@studiogirl

Das Pflegegeld gehört der Pflegenden, nicht derjenigen, die gepflehlgrlt wird, also gehört es der Tante. Vom Einkommen Dr Behinderten muß ein Mietanteil und der Lebensunterhalt bezahlt werden, also Kostgeld, Klamotten, usw. .

wilees  04.05.2020, 22:26
@studiogirl
Wenn die Tante bisher keinerlei Zahlung bekommen oder genommen hat, dann muß sie das vermutlich nachweisen.

Nichts einfacher, als das ..... die Kontoauszüge der Pflegetochter werden belegen, das bis dato kein Geld in den persönliche Lebensunterhalt geflossen ist .... denn sonst hätte der Kontostand ja nicht entsprechend anwachsen können.