Fenster in Eigentumswohnung erneuern - was beachten?
Hallo!
Angenommen man lebt in einer Eigentumswohnung in einem Hochhaus mit 5 Etagen und ca. 20 Parteien.
Nun möchte man neue Fenster (inklusive Rollläden). Was muss man beachten?
Muss das genehmigt werden über die Hausverwaltung? Wenn ja, dürfen die es einfach verbieten, und z. b. sagen "wenn dann werden alle Fenster am Haus gleichermaßen erneuert oder garkeins!" ?
Oder ist es eher so, dass die Hausverwaltung vorschreiben kann was für eine Art von Fenster man einbauen darf? also z. b. nur Holz oder auch Kunststoff Fenster? Oder ist das gänzlich Sache des Eigentümers der Wohnung? (natürlich vorausgesetzt man behält die bisherigen Maße bei)
Müsste soetwas in einer Hausordnung stehen oder ist das ganz pauschal gesetzlich geregelt?
5 Antworten
Ich bin selbst Beirat in einer Hausverwaltung wo ich als Eigentümer selbst wohne.
Bei uns sind die Fenster pro Eigentümer selbst zu Zahlen auch für Schäden.
in anderen Objekten die ich kenne sind das aber Gemeinschaftseigentum !
sprecht immer im Vorfeld mit der Hausverwaltung, es kann ja sein das hier die nächsten Jahre eine gemeinschaftliche Sanierung geplant ist von der ihr z.b. nichts wisst. Dann zahlt ihr Doppelt ! Das ist schon öfters passiert als man denkt.
Dagegen wehren kann man nicht die Beschlüsse sind bindend für alle Parteien.
Auch andere kommende ? Sanierungen die kommen können wie Wärmedämmungen müssen beachtet werden da sonst nichts mehr passen würde.
Es muss immer alles Einheitlich sein, also z.B. Weiße Fenster überall haben wir.
brav, ich hatte das auch im kopf, war aber unsicher
Fenster sind Gemeinschaftseigentum, daher kann auch nur die Gemeinschaft gemeinsam entscheiden, ob die Fenster ausgetauscht werden.
Das entscheidet die Eigentümergemeinschaft, nicht die Hausverwaltung.
Naja, zuständig ist der, dem sie gehören. Der BGH sagt, sie gehören der WEG, also kann auch nur die tauschen.
Muss das genehmigt werden über die Hausverwaltung? Wenn ja, dürfen die es einfach verbieten, und z. b. sagen "wenn dann werden alle Fenster am Haus gleichermaßen erneuert oder garkeins!" ?
ja, genau so
das ist das äußere erscheinungsbild. wie sieht das aus, wenn ein fenster unterschiedlich ist?
naja das sind dunkle, fast schwarze holz Fenster. wenn man den selben ton nimmt würde man es von außen ja garnicht wahrnehmen. die sind halt aus der nähe betrachtet echt nicht schön und auch alles andere als modern isoliert.
Die Außenfassade darfst du natürlich NICHT verändern, die gehört zum Gemein-Eigentum. Das steht nicht in der Hausordnung sondern im Teilungsvertrag.
Was denkst du, wie das Haus aussieht, wenn da jetzt jeder was anderes einbaut?
In allen Wohnanlagen gehören die Fenster der WEG, so der BGH, und die hat auch zu tauschen.