Bekommt mein Sohn dass Pflegegeld
Hallo ich habe einen 26 jährigen Sohn, der eine 80% Schwerstbehinderung hat und da ich Ihn betreue bekomme ich Pflegegeld für Ihn. Meine Frage ist jetzt: Mein Sohn zieht demnächst in seine eigene Wohnung und wird dann eventuell einen Betreuer bekommen, meine Krankenversicherung die AOK sagt, dass das Geld dann auf seinem Konto landet und der Betreuer nur einen Teil bekommen kann, wenn er für bestimmte Behördengänge eingesetzt wird. Ist dass so??? Meine freundin hat hingegen gesagt dass der Betreuer dass ganze Geld kriegt und wenn man Sohn keinen Betreuer hat, dann bekommt er zumindest dass ganze Geld aber mit Betreuer gar nichts!!! Oder werde ich dann weiter dass Geld bekommen wenn er seine eigene Wohnung hat und keinen Betreuer??? Bitte nur die Leute die es ganz genau wissen, mit ausreichender Begründung!!!
Vielen Dank
7 Antworten
Bekommt mein Sohn dass Pflegegeld...... JA, jeden Monat auf sein Girokonto!! Dieses Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu, also deinem Sohn,der dich damit dann für die Pflege bezahlen kann. Du kannst nichts beanspruchen, wenn er nicht freiwillig dir deine Pflegeaufwendungen entlohnt. Ein gesetzlicherBetreuer wird für seine Tätigkeit vom Staat entlohnt.....erhält meiner Meinung nichts von dem Pflegegeld!!!!
Ich gehe davon aus, dass dein Sohn zwar 80 % schwerstbeschädigt ist, aber geistig in der Lage ist selber Entscheidungen zu treffen!!!
Für den Betreuer ist wichtig, dass sein Aufgabenbereich klar definiert ist.
Diese Aufgaben werden vom Vormundschaftsgericht festgelegt und stehen im Betreuerausweis. Nach § 1902 BGB vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und aussergerichtlich z.B. in persönlichen Angelegenheiten (Heilbehandlung, Unterbringung) sowie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Anlegung eines Vermögensverzeichnisses, Rechungslegung, Berichterstattung).
Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. LG elenore
Hallo,
nach § 37 SGB XI haben pflegebedürftige Versicherte Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird auf das vom Pflegebedürftigen angegebene Konto überwiesen.
Wenn jemand seine finanziellen Angeklegenheiten nicht regeln kann, wird er von einem gesetzlichen Betreuer vertreten (ähnlich wie Eltern für ihre minderjährigen Kinder).Wenn es in den Aufgabenbereich des Betreuers fällt, gibt dieser auch an, auf welches Konto das Pflegegeld überwiesen werden soll. Der Betreuer hat dann auch eine Unterschriftsberechtigung für das Konto. Das Geld soll nur für Dinge im Interesse des Pflegebedürftigen ausgegeben werden (oder Verpflichtungen des Pflegebedürftigen: z.B. Zuzahlungen für Krankenversicherungsleistungen, GEZ, Miete ...).
Auskünfte zu Rechten und Pflichten eines Betreuers erhält man beim Amtsgericht oder den Betreuungsstellen der Städte/Kreise. Der Betreuer muss einmal jährlich Rechenschaft über die Finanzen des Betreuten ablegen.
Gruß
RHW
Hallo,
unser Sohn ist zu 100% behindert, er ist Autist, und bei Deiner Frage nach dem Pflegegeld stichst Du in eine tiefe Wunde:
Heute ist es leider so, dass mit den Kranken, den Toten und Müll am meisten Geld verdient wird. Auch wenn es sich hart anhört entspricht dies den Tatsachen. Unser Sohn geht nun in eine „Behindertenwerkstatt“ und verdient dort bei einer 40 Stunden Woche sage und schreibe € 65,-- von denen ihm dann auch noch € 8,-- abgezogen wurden weil er nicht die volle Leistung erbracht hat. Das alleine ist schon ein Hammer!!! Die erste Frage war, als wir dort ein Gespräch hatten, ob wir für ihn Pflegegeld bekommen. Ich habe das aus gutem Grund verneint.
Zum Ersten ist der Staat Träger dieser Einrichtungen und kommt für alle Kosten auf. Zudem muss man für alles, zusätzlichen Essen, Trinken und sogar für eine notwendige Impfung lt. Einrichtung selber bezahlen.
Was Deine Frage anbelangt, so mag es wohl sein, dass dem Betreuer nur ein Teil zustehen wird, wobei ich mir sicher bin das man auch da Mittel und Wege finden wird ihn alles abzunehmen.
Ich kann Dir nur einen WIRKLICH sehr guten Tipp geben, der uns oft weiter geholfen hat und immer noch hilft. Melde Deinen Sohn bei VDK an. Die haben nicht nur Fachleute für alle Fragen rund um soziale Fragen, sondern stehen auch mit Rat und Tat zur Seite. So sollten unserem Sohn die 100% auf 60% gekürzt werden, weil ein Gespräch mit ihm ergeben hätte, dass er nun nicht mehr hilflos sei. Ein Gespräch.. aha.. interessant! Aufgrund seiner Erkrankung ist unser Sohn, wie so oft bei Autisten, zur verbalen Kommunikation nicht in der Lage. Aber ein Sachbearbeiter führe ein Gespräch mit ihm!!!!!
Geh zum VDK, den gibt es überall und er kostet, ich glaube lächerliche € 5,-- im Monat, Geld das sich in jedem Fall lohnt. Zwar kannst Du Dich nicht für Deinen Sohn an die wenden, er muss selber Mitglied werden und Anfragen stellen, aber das sollte nun wirklich kein Problem sein.
Viel Erfolg
öhm tja, früher war das mal der Verein deutscher Kriegsgräber. Heute hat sich der in einen sozialen Verein gewandelt.
...
Einfach mal hier nach der nächsten Niederlassung des VdK suchen. Dort kann man sicher weiterhelfen:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de7&SID=qqDwSAFb0quMMySMP7ZVo0PzmjzBLS
Der VDK hilft nun nichts mehr, da schon alles läuft. Die machen nichts rückwirkend. Abe rfür die zukunft solltest du oder dein sohn in den Verein oder im Sozialverband. Das kostet 5€ im Monat. Und die sind für alle Pflegeangelegenheiten da. Die haben eigene Anwälte die so einigen durchboxen. Solltets du auch rein gehen, falls mit dir mal was ist. Wir haben das auch, auch Rechtschutz. VW
Hallo!
Meinst Du einen gerichtlich bestellten Betreuer? Oder Betreuung im Sinn eines Pflegedienstes? Im letzteren Falle vereinbare mit der AOK Kombileistung! So wird das nicht vom Pflegedienst verbrauchte Geld ausgezahlt! Mit welcher Begründung soll laut AOK der Betreuer das Geld bekommen? Verstehe ich nicht!
Ein Betreuer bekommt Betreuungsgeld. Entsprechend der gerichtlichen Betreuung sind damit alle Ansprüche des Betreuers abgegolten! Für Behördengänge oder ähnliches kann der Betreuer nur dann extra Geld verlangen, wenn dies nicht im Rahmen der Betreuung ist sondern eine zusätzliche Leistung!
Hat der Betreuer "Ämter und Behörden" ist dies mit dem Betreuungsgeld abgegolten. Das Pflegegeld ist für den Betreuer damit unantastbar! Das Pflegegeld ist eben für die Pflege gedacht!
Es darf eingesetzt werden für Hauswirtschaftliche Versorgung und Körperpflege!
Anders ausgedrückt, geht der Betreuer für deinen Sohn einkaufen, dann darf er dies privat in Rechnung stellen! Das dies keine Leistung im Rahmen der Betreuung ist. Sollte der Betreuer deinen Sohn waschen, die Wohnung putzen oder sich um die Wäsche kümmern, dann darf er das auch privat in Rechnung stellen.
Leistungen die der Betreuer über den Rahmen der Betreuung erbringt sind privat abrechenbar! Und auch nur diese!
Wer versorgt deinen Sohn dort? Wen Du dich weiter um ihn kümmerst, darfst Du auch das Pflegegeld bekommen! Sollte der Betreuer Anspruch darauf erheben, muss er dies auf den Cent genau belegen! Sowohl in der Höhe als auch für die Anspruchsberechtigung! Das Pflegegeld ist keine Entlohnung für einen gerichtlich bestellten Betreuer!
Ich bekomme als Betreuer einmal im Jahr 325 €. Damit sind meine Aufwendungen abgegolten. Ich betreue einen erwachsenen Autisten. Ämter und Behörden, Gesundheitsfürsorge, Wohnung, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Finanzen mit Einwilligungsvorbehalt. Alles was ich in diesem Rahmen zu erledigen habe ist mit dieser jährliche Summe abgedeckt! Wenn ich mehr von der Gerichtskasse will, muss ich dies explizit belegen!
Vorsicht: Vermögende Klienten müssen den Betreuer selber bezahlen. Dann wird eine prozentuale Summ des Vermögens fällig! Im bösesten Fall spart der Betreuer das Pflegegeld auf einem Sparkonto an um später einen höhere Pauschale geltend machen zu können! Das ist legal, aber amoralisch! Ein ehrlicher Betreuer wird das Geld für seinen Klienten einsetzen! Sollte der Betreuer das Geld einsacken: Sofort das Vormundschaftsgericht benachrichtigen! Das ist Unterschlagung!
Wie kommt deine Freundin darauf, das ein Betreuer Anspruch auf Pflegegeld hat? Eine Betreuung hat mit Pflege nichts zu tun! Nur wenn der Betreuer Pflegeleistungen erbringt hat er Anspruch auf Pflegegeld!
Welche Aufgaben umfasst die Betreuung? Hat der Betreuer auch die Finanzen? Und falls ja, mit Einwilligungsvorbehalt? Nur im letzteren Fall kann dein Sohn dann nicht über das Geld frei verfügen! Ansonsten darf dein Sohn bestimmen was mit dem Pflegegeld geschieht! Und ein einziger Gang zum Gericht reicht aus um den Betreuer abzulösen...!
Eine Betreuung ist eine Vertrauensstellung. Und Vertrauen ist etwas wunderbares. Und es ist die Pflicht des Amtsinhabers und der Angehörigen den Beweis zu erbringen, dass das Vertrauen gerechtfertigt ist...!
Hallo. Ganz einfach erklärt: hat er die Pflegestufe 1 erhält er zu seiner Grundversorgung 240€ im Monat. Hat er die Stufe 2 das Doppelte. Aber dann könnte er nicht alleine in eine Wohnung leben. Also welche Stufe hat er? Geht er in der Behindertenstätte? Warum bleibst du nicht seine Betreuerin als Mutter? Dann steht dir das Pflegegeld zu. Du musst natürlich dann Tag und Nacht für ihn da sein jeh nach Stufe.
Du musst keinen gesetzlichen fremden Betreuer haben. Das kannst du so weiter machen wie immer und dann bekommst du das Geld auch. Du solltest dann nur beim Anwalt ein kurzes Schreiben hinterlegen, dass du seine Betruerin bist. Das ist alles. Wer erzählt dir, dass er einen Betreuer bekommt? Er muss damit einverstanden sein, es sei denn er kann das selbst nicht entscheiden. Aber dann könnte er auch nicht alleine in eine Wohnung leben sondern im betreuten Wohnen meinst du das?
Ist das so, dann bekommt das Heim das Pflegegeld. Du hast dann keinen Anspruch mehr darauf, da sich andere um ihn kümmern.
Hat er eigene Wohnung, dann kannst du seine Betruerin bleiben. Ihr müsst keinen häuslichen Pflegedienst bestellen. Wozu? Wenn du in der Nähe wohnst, kannst du alles für ihn machen. Auch die Verfügung über sein Konto, deshalb das Schreiben zum Anwalt. Dann kannst du dir doch das Pflegegeld selbst von seinem Konto abholen und aufpassen, dass dein Sohn mit der Grundversorgung zurecht kommt.
Wir haben es auch so gemacht. Dann meinen Schwiegervater hier bei uns im Haus auf genommen. Da bekamen wir das Pflegegeld. Ich hatte mit dem Vater meiner Frau gegeseitig ein Schreiben auf gesetzt, dass aber eigendlich nicht zählt. Aber das wussten wir da noch nicht. Dann kam er ins Heim und dann bekommt das Heim die Rente und das Pflegegeld.Und unser Gegeseitiges schreiben zählte da doch. Man sagte uns jedenfalls nnicht, dass man das Notarisch hinterlegen musste. Aber es ging ja auch so gut, nur wurden wir betrogen.
Ich blieb trotzdem der Betreuer und überprüfte kostenlos sein Konto und kaufte ihn von seinem Taschengeld, das ihm zustand, das was er brauchte. Mir hätte eigendlich auch etwas Geld zu gestanden oder meine Frau. Aber sie tat es für ihren Vater kostenlos.( Ds meine ich - uns häte Geld zu gestanden wenn wir es notarisch hinterlegt hätten -so wurden wir vom Heim beschi...ssen. Wir brachten auch immer noch was mit, das was er gerne mochte. Dann starb er 2009. Das Heim wollte doch tatsächlich noch über 1000€ von uns, weil angeblich nicht alles ans Heim bezahlt wurde, das ja nicht stimmte und wir mit den Auszügen belegen konten. Ich sagte dann - Was ist denn mit uns? Wir haben und um alles gekümmert. Also stand und ja auch wohl Geld zu oder? Dann kam auch nichts mehr. Übernehme du die Betreuung das ist immer besser, weil Fremde doch betrügen. Die kaufen sich Schuhe und lassen die Rechnung auf seinen Namen ausstellen. Wir kennen das alles. VW
Entschuldige meine Dummigkeit aber??? Was ist die VDK??? Liebe Grüße raum 116