Darf unser Vermieter das Gartenhaus nutzen?

14 Antworten

Es ist sein Gartenhaus, dass auf seinem Grund und Boden steht. Sollte er die Nutzung des Gartenhauses nicht an einen Mieter abgetreten haben, durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, darf er dieses Gartenhaus auch nutzen. Die Aussage deines Ex-Nachbarn ist ohne Belang.

Ich würde dir ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter empfehlen. Dort kannst du dein Interesse an der Nutzung anmelden und vielleicht auch die ein oder andere deiner Ängste zur Sprache bringen. Meist bringt miteinander reden ja durchaus Klarheit.

..."darf der Vermieter überhaupt "unseren" Garten nutzen?"...

Das ist die Frage, die zuerst zu klären wäre. Was wurde über eure Gartennutzung im Mietvertrag mit dem alten Vermieter vereinbart?

Wenn die Gartenbenutzung in eurem Vertrag steht bleibt es auch so, Kauf bricht Miete nicht, also kündigen kann er die Wohnung nicht so einfach,

schwieriger wird es vielleicht mit dem Gartenhaus, auf welchem Grundstück steht es nun? Wer ist der Eigentümer, wer hat es gebaut, hat der Voreigentümer des Hauses sih einverstanden erklärt,

also ganz einfach ist es nicht, gehe zu einem Anwalt und lasse dich beraten

Grüße

Ich nehme mal stark an, dass der Nachbar als weitere Mietpartei in Eurem Haus gewohnt hat. Vermutlich war die Nutzung durch den Nachbarn im Mietvertrag vereinbart oder mal mit dem früheren Eigentümer mündlich so vereinbart.

Dieses Recht kann er bei seinem Auszug aber nicht einfach an Euch weiter geben. Nach dem Auszug des Mieters gibt es also eine weitere, nunmehr leer stehende Wohnung in dem Haus, die der neue Eigentümer wohl auch wieder vermieten wird.

Aus dem, was Du geschrieben hast, ergibt sich jedenfalls, dass die Nutzung des Gartens Euch nicht exklusiv vorbehalten war, denn Euer Nachbar durfte auch rein.

Somit darf der neue Eigentümer jederzeit in den Garten und das Gartenhaus für sich beanspruchen. Dagegen könnt Ihr nichts machen. Es ist schließlich sein Eigentum.

Was steht im Mietvertrag? Für was genau zahlt ihr Miete?

Wenn da das Gartenhaus und der Garten nicht drin steht, habt ihr Pech, dann kann der Vermieter es selbst nutzen oder anderen zur Nutzung überlassen, wie er es möchte.