Darf mein Arbeitgeber meine Telefonnummer weitergeben?
Dass mein Arbeitgeber meine private Nummer nicht an Externe weitergeben darf ist mir klar. Jedoch bin ich mir nicht 100%tig sicher wie es sich mit Kollegen verhält. Da ich im Schichtdienst arbeite, kam es nun schon ein paar Mal vor, dass meine private Nummer an Kollegen weitergegeben wurde, da die ihre Schicht tauschen wollten und ich ihnen da offenbar "angeboten" wurde.
Ist das rechtens? Ich war relativ perplex, da ich selbst eher sparsam mit meiner Nummer umgehe.
6 Antworten
Wollen Kollegen die Schicht tauschen , sollte der Vorgesetzte mit Dir sprechen wenn Du Deine Telefonnummer nicht selbst an die Kollegen weitergegeben hast. Wenn Du aber im Telefonbuch stehst können diese die Nummer auch selbst raussuchen. Sprich mal mit dem Datenschutzbeauftragten oder dem Betriebsrat über die Weitergabe Deiner Nummer. Die können mit den Vorgesetzten sprechen und sie auf die gesetzlichen Bestimmungen hinweisen
Danke fürs Sternchen
Frag mal einen Datenschutzbeauftragten. Wenn jemand eine Geheimnummer hat, damit nicht jeder ihn anrufen kann dann darf man die nicht an Kollegen des AN herausgeben. Die ist nach ein paar Anrufen (womöglich noch von verschiedenen Kollegen) alles andere als geheim. Ich schrieb vom "Vorgesetzten". Das muß nicht der Firmenchef sein. Auch z.B. Abteilungsleiter sind Vorgesetzte.
"Wenn jemand eine Geheimnummer hat, damit nicht jeder ihn anrufen kann dann darf man die nicht an Kollegen des AN herausgeben."
Ein Betrieb ist sicher nicht verpflichtet, nachzuforschen, ob jemand eine Geheimnummer hat. Wenn jemand seine Telefonnummer dem Betrieb mitteilt, dann muss man voraussetzen, dass er einverstanden ist, dass diese für betriebliche Zwecke genutzt wird. Und nichts Anderes passiert hier.
Auch wenn ich mich hier zu gesetzlichen Regelungen äußerer, spiegelt dies nur meine Meinung wieder und stellt keine Rechtsberatung dar.
Da die Telefonnummer nicht unter die besonders schützenswerten Daten fällt und auch keine Übermittlung der Daten an Dritte (außerhalb des Unternehmens) erfolgte, sehe ich hier keine Verfehlung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nach §32 BDSG dürfen personenbezogene Daten zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses genutzt werden. Auch haben Sie die Telefonnummer selbst angegeben. Ob es vom Arbeitgeber bzw. dem Personalbüro sensibel war die Daten intern weiterzugeben ist ein anderer Punkt. Allerdings würde ich die Kollegen darauf hinwiesen das SIe Ihre private Telefonnummer auch nicht an Externe weitergeben dürfen.
Und wie ist es jetzt mit der dsgvo? :)
Wenn du deine Nummer gegeben hast, damit man dich aus betrieblichen Gründen kontaktieren kann - wieso nicht?! Ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Er hat die Nummer weder nach Außen gegeben, noch für zweckentfremdete Angelegenheiten genutzt/weitergegeben. Vollkommen legitim und absolut üblich. Einzige Ausnahme hierbei wäre es, wenn du deinem Chef beim Mitteilen deiner privaten Nummer eindeutig angewiesen hast, diese an niemanden anderen weiterzugeben, selbst betriebsbedingt.
Naja ich habe aber EINIGE Kollegen und habe die Nummer nicht rausgegeben, damit sie am Schluss jeder hat ^^
Wenn du dem Betrieb die Nummer gegeben hast, dann unter der Voraussetzung, dass sie für betriebliche Zwecke genutzt werden kann. So ist es zumindest anzunehmen bzw. im Idealfall sollte es auf einem Formular, mit dem du deine Daten mitgeteilt hast, schriftlich festgehalten sein.
Du solltest mit dem Personalbüro reden, unter welchen Voraussetzungen sie die Daten benutzen und ggf. dein Einverständnis für die Verwendung der Telefonnummmer widerrufen.
Normal nicht, aber da kommt es ggf. auch auf Deine Stellung/Position im Betreib an, dann kann das in besonderen Notfällen schon zulässig sein. Allerdings ist ein ggf. gewüschter Schichtentausch kein solcher Notfall.
der Chef hat doch gar keine Zeit alles selbst zu machen. Wenn die im Schichtdienst arbeiten wird er wohl kaum 24 Stunden am Tag im Betrieb sein, um alle Telefonate an Mitarbeiter selbst zu führen. Realismus! Und die gesetzliche Bestimmung, die diese Handhabung verbietet will ich sehen.