Arbeitsunfall im Mini Job zahlt BG?
Hallo, ich habe einen Mini Job auf 165,-€ Basis. Ich arbeite an keinen festen Tagen im Monat. Jetzt hatte ich einen Arbeitsunfall. Steht mir dafür Krankengeld von der BG zu? Desweiteren würde ich gern wissen, ob mir für diese Tätigkeit Urlaubsgeld zusteht?
6 Antworten
Grundsätzlich hast du als Minijobber die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer. Das bedeutet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ebenfalls Urlaubsanspruch.
Außerdem bist du durch die BG bei einem Arbeitsunfall abgesichert. Eine Entschädigung richtet sich natürlich nur nach dem Durchschnitt deines Einkommens aus dieser Tätigkeit.
In diesem Fall schon, da es ja ein Arbeitsunfall ist. Da zahlt die BG Verletztengeld
Krankengeld und Verletztengeld ist etwas ganz anderes.
Krankengeld Nein, Verletztengeld ja.
Urlaubsgeld ist ein kann und kein muß! Natürlich steht Dir Krankengeld zu und nicht nur bei einem Unfall. Dein Arbeitgeber muß Dich ja angemeldet haben und auch versicherung für Dich abführen. Alles andere ist strafbar.
Natürlich steht Dir Krankengeld zu und nicht nur bei einem Unfall.
Bitte nicht antworten, wenn man keine Ahnung hat:
http://www.krankschreibung.net/krankengeld-bei-minijob.html
MfG
Ich will Dir nicht zu nahe treten. Nur ist der Fragende nicht gekündigt
worden. Die Lohnfortzahlung hat bestand. Und bitte nicht immer gleich beleidigend Einspruch erheben.
Die LOHNFORTZAHLUNG hat aber nix mit dem Krankengeldanspruch zu tun!
Lohnfortzahlung gibt es ggf. in jedem Job, Krankengeld eben nur bei sozialversicherungspflichtigen Jobs!
Ist der Job offiziell Angemeldet?
Wenn ja zahlt BG
Wenn nein hast du evtl Pech
Für die Meldung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Hat er diese unterlassen, ist er selbst zahlungspflichtig.
Die BG leistet sogar, wenn "schwarz" gearbeitet wurde, holt sich dann das Geld aber vom Arbeitgeber zurück.
Stimmt
Urlaubsgeld ist, genauso wie Weihnachtsgeld eine freiwillige Zuwendung.
Urlaubsgeld nicht, aber anteilig bezahlten Urlaub
Schau mal hier rein:
https://blog.minijob-zentrale.de/tag/arbeitsunfall/
MfG
Nicht ganz die gleichen Rechte; nach 6 Wochen kein Krankengeld!