Gebrochene Hand; kann ich damit laut Arbeitsrecht in Urlaub fahren?
Ich habe mir vor 6 Wochen bei einem Arbeitsunfall das Handgelenk gebrochen und beziehe jetzt _Verletztengeld. Anfang Juni wollen wir in Deutschland unseren Urlaub antreten, den wir schon Mitte letzten Jahres gebucht hatten.
Der Krankenhausarzt hat keine Bedenken wegen dem Urlaub und die BG und mein Chef wissen auch Bescheid. Wie sieht das rein Arbeitsrechtlich in diesem Fall aus.
Gruß Gipsy
2 Antworten
Arbeitsrechtlich darfst Du alles tun was Deine Genesung nicht verlangsamt oder gar verhindert.
Wenn der Arzt und die GB Bescheid wissen und auch Dein AG damit einverstanden ist (wobei er das nicht einmal muss), ist doch alles gut.
Wenn jemand z.B. Neurodermitis hat und ans Tote Meer reisen möchte fördert das sogar die Genesung und ist somit auch erlaubt. Da ist ein Urlaub innerhalb des eigenen Landes bei Deinen Voraussetzungen kein Problem. Du wirst ja nicht selbst Auto fahren wollen. Dein Handgelenk wird daheim auch nicht schneller heilen.
Gute Besserung und schönen Urlaub.
Danke fürs Sternchen
Musst ja nicht wieder auf die Hand fallen ... Wenn es dir unangenehm ist storniere lieber