Fahrtkostenerstattung arbeitsunfall
für welche Fahrten erstattet die BG die Fahrtkosten?und in welcher Höhe?
3 Antworten
Hoi.
Siehe hier:
"§ 43 SGB VII Reisekosten
(1) Die im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Reisekosten werden nach § 53 des Neunten Buches übernommen. Im Übrigen werden Reisekosten zur Ausführung der Heilbehandlung nach den Absätzen 2 bis 5 übernommen.
(2) Zu den Reisekosten gehören
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Fahr- und Transportkosten,
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Verpflegungs- und Übernachtungskosten,
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Kosten des Gepäcktransports,
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Wegstreckenentschädigung
für die Versicherten und für eine wegen des Gesundheitsschadens erforderliche Begleitperson.
(3) Reisekosten werden im Regelfall für zwei Familienheimfahrten im Monat oder anstelle von Familienheimfahrten für zwei Fahrten eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Versicherten übernommen."
Die Höhe der Erstattung ergibt sich aus den nachfolgenden Richtlinien:
http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabilitation/documents/reise.pdf
Ciao Loki
Hallo,
- wie kommst du darauf das die Berufsgenossenschaft Fahrtkosten erstattet.
- Erstmal zahlt doch der Arbeitgeber
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Hast du deine Fahrtkosten nicht immer aus deinem Lohn bezahlt?
- Warum soll das jetzt anders sein?
Hoi.
Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit. Wenn man aber keine Ahnung hat - Schweigen ist Gold.....
Ciao Loki
Alle Fahrten die zur Wiederherstellung der Gesundheit nötig sind. Also Arztbesuche, Besuche bei der Krankengymnastik und Massage etc. Also alles was mit dem Unfall und der Gesundung zu tun hat - in voller Höhe.