Brille während der Arbeit beschädigt - BG zahlt?
Hallo,
ich arbeite im Moment Hauptamtlich als Rettungssanitäter beim DRK. Vor ca. einem Monat sind wir zu einem dringenden Einsatz gefahren. Beim ankommen ist die Kollegin schon mal voraus und ich bin noch schnell hinten an das außenfach des Rettungswagen gegangen um dort den Rucksack zu holen. Beim umschwingen des Rucksacks über die Schulter habe ich mir selbst bzw. der Rucksack die Brille vom Gesicht gerissen und knappe 5 m über die Straße schleifen lassen. Diese ist jetzt ein wenig verbogen und das Gestell hat einige Kratzer. Das Gestell ist aus gefärbtem Aluminium, sprich die Kratzer sind sehr deutlich zu erkennen.
Da der Einsatz aber recht dringend war habe ich die Brille schnell aufgehoben und wieder aufgesetzt. Erst nach dem Einsatz ist mir das alles dann aufgefallen.
Meine Frage ist jetzt, ob ich irgendwie von einer bestimmten Versicherung (vielleicht die BG) entschädigt werden kann? Wie gesagt es ist jetzt schon einen Monat her und dummerweise kommt mir jetzt erst der Gedanke, dass mir eine Versicherung helfen könnte. Ich war auch schon beim Optiker, welcher meinte dass nur das Gestell ausgetauscht werden kann, was ca 300-350€ kostet. Kann mir ggf. auch noch jemand meine BG sagen? Falls das über die BG abgewickelt wird, muss ich dafür meinen Chef kontaktieren oder kann ich direkt die BG anschreiben?
Danke sehr!!
6 Antworten
Hoi.
Nochmal etwas mehr Infos zum Thema Brille und Erstattung:
"Zahlt die Berufsgenossenschaft, wenn mir bei der Arbeit meine Brille kaputt geht?Wenn durch einen Arbeitsunfall die als Sehhilfe benötigte Brille beschädigt oder zerstört wird, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Brille. Die Kostenübernahme ist beschränkt auf einen gleichwertigen Ersatz der beschädigten Gläser und die Kosten für das Brillengestell bis zur Höhe von 300,- Euro."
Wie aber schon Schnoil schrieb, ist die Sache nicht ganz eindeutig.
Ich denke aber, dass hier ein Arbeitsunfall vorliegt -> Rucksack wischt dir über das Gesicht/Kopf und reisst die Brille weg. Egal, wie dusselig man sich dabei anstellt - über einen Bordstein oder die Treppe stolpern ist ja auch versichert, mit 20cm hohen Hackenschuhen und dunkler Sonnenbrille.....solange das beruflich bedingt war. Ist jedenfalls keine innere Ursache.
Zur Beweislage wäre eine sofortige Info perfekt, aber da du das ja gleich nach dem Einsatz deinen Kollegen/Chef gemeldet hast, sehe ich da kein Problem.
Trotzdem entscheidet die BG, ob Arbeitsunfall oder nicht.
Ciao Loki
Danke für deine Hilfe, ich habe der BG geschrieben und positive Rückmeldung bekommen. Siehe Kommentare von den Beiträgen von Schnoil
Eher unwahrscheinlich. Wenn man was an den Kopf bekommt und die Brille runterfällt, ist es klar Folge eines Arbeitsunfalls und die BG erstattet die Kosten.
Fällt sie einfach so runter, ist es kein BG-Fall.
Da der geschilderte Vorfall etwas grenzwertig ist, würde ich sagen, dass eine Anfrage bei der BG zumindest nicht schaden kann.
Die zuständige BG müsste die BGW sein: https://www.bgw-online.de/DE/Home/home_node.html;jsessionid=10AEF89A35D194ACB441FC59493CB015
Ich drücke die Daumen, dass es einen positiven Bescheid gibt :-)
„Die Brille ist ein Hilfsmittel und wird vom Sozialgesetzbuch wie ein Körperteil angesehen. Steht glaub ich irgendwo in Par. 8 SGB VII. Voraussetzung bleibt aber, dass es ein Unfall war während Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Es reicht also nicht, wenn dir die Brille nur versehentlich runterfällt.“
Das habe ich jetzt noch in einer anderen Frage auf gutefrage.net gefunden. Steigen die Chancen dadurch?
Nur, wenn das ganze während einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Ich habe doch extra die Definition der BGW als link eingefügt... Das muss alles genau geprüft werden, ich kann das nicht beurteilen.
Dazu kommt noch, dass es schwer wird, nach so langer Zeit zu beweisen, dass es bei der Arbeit passiert ist. Ich vermute, es wird keine ärztlichen Unterlagen dazu geben. Aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Du hast dir doch selbst die Brille vom Kopf gefegt - ich verstehe nicht, wieso du der Meinung bist, dass dir irgendjemand den Schaden ersetzen sollte.
Informiere dich bitte, ob der Kommunale Schadenausgleich für die Regulierung des Schaden Verantwortung trägt.
Die Berufsgenossenschaft haftet nicht dafür.
Aber dein Chef sollte dir die Brille ersetzen, da es im Dienst geschehen ist. Das wäre zu klären. Ich sehe da allerdings nicht viel Hoffnung, da es eine Unachtsamkeit deinerseits war, die jederzeit wieder passieren kann.
"Nach Ihrer Schilderung kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 (Beschädigung eines Hilfsmittels) Sozialgesetzbuch VII vorliegen.
Zur Prüfung unserer Leistungspflicht bitten wir Sie zu veranlassen, dass uns seitens des DRK ein entsprechender Unfallvermerk übersandt wird.
Von Ihnen benötigen wir dann eine Rechnungskopie der beschädigten Brille und einen Kostenvoranschlag/Rechnung über die Brillenreparatur bzw. die Neuanschaffung der Fassung und der Gläser, sofern eine Reparatur nicht möglich ist.
Diese können Sie uns auch entsprechend per Mail an ** übersenden.
Teilen Sie uns hierzu auch bitten Ihre Anschrift, Geburtsdatum und den Unfalltag mit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung."