Brille während der Arbeit beschädigt - BG zahlt?

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Hoi.

Nochmal etwas mehr Infos zum Thema Brille und Erstattung:

"Zahlt die Berufsgenossenschaft, wenn mir bei der Arbeit meine Brille kaputt geht?

Wenn durch einen Arbeitsunfall die als Sehhilfe benötigte Brille beschädigt oder zerstört wird, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Brille. Die Kostenübernahme ist beschränkt auf einen gleichwertigen Ersatz der beschädigten Gläser und die Kosten für das Brillengestell bis zur Höhe von 300,- Euro."

Wie aber schon Schnoil schrieb, ist die Sache nicht ganz eindeutig.

Ich denke aber, dass hier ein Arbeitsunfall vorliegt -> Rucksack wischt dir über das Gesicht/Kopf und reisst die Brille weg. Egal, wie dusselig man sich dabei anstellt - über einen Bordstein oder die Treppe stolpern ist ja auch versichert, mit 20cm hohen Hackenschuhen und dunkler Sonnenbrille.....solange das beruflich bedingt war. Ist jedenfalls keine innere Ursache. 

Zur Beweislage wäre eine sofortige Info perfekt, aber da du das ja gleich nach dem Einsatz deinen Kollegen/Chef gemeldet hast, sehe ich da kein Problem.

Trotzdem entscheidet die BG, ob Arbeitsunfall oder nicht.

Ciao Loki 

maulwurfGMBH 
Beitragsersteller
 04.06.2019, 14:34

Danke für deine Hilfe, ich habe der BG geschrieben und positive Rückmeldung bekommen. Siehe Kommentare von den Beiträgen von Schnoil

Eher unwahrscheinlich. Wenn man was an den Kopf bekommt und die Brille runterfällt, ist es klar Folge eines Arbeitsunfalls und die BG erstattet die Kosten.

Fällt sie einfach so runter, ist es kein BG-Fall.

Da der geschilderte Vorfall etwas grenzwertig ist, würde ich sagen, dass eine Anfrage bei der BG zumindest nicht schaden kann.

https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/Leistungen_und_Beitrag/Rehabilitation/21-Welche-Sachschaeden-werden-erstattet.html

Die zuständige BG müsste die BGW sein: https://www.bgw-online.de/DE/Home/home_node.html;jsessionid=10AEF89A35D194ACB441FC59493CB015

maulwurfGMBH 
Beitragsersteller
 04.06.2019, 14:32

"Nach Ihrer Schilderung kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 (Beschädigung eines Hilfsmittels) Sozialgesetzbuch VII vorliegen.

Zur Prüfung unserer Leistungspflicht bitten wir Sie zu veranlassen, dass uns seitens des DRK ein entsprechender Unfallvermerk übersandt wird.

Von Ihnen benötigen wir dann eine Rechnungskopie der beschädigten Brille und einen Kostenvoranschlag/Rechnung über die Brillenreparatur bzw. die Neuanschaffung der Fassung und der Gläser, sofern eine Reparatur nicht möglich ist.

Diese können Sie uns auch entsprechend per Mail an ** übersenden.

Teilen Sie uns hierzu auch bitten Ihre Anschrift, Geburtsdatum und den Unfalltag mit.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung."

Schnoil  04.06.2019, 17:08
@maulwurfGMBH

Ich drücke die Daumen, dass es einen positiven Bescheid gibt :-)

maulwurfGMBH 
Beitragsersteller
 02.06.2019, 21:26

„Die Brille ist ein Hilfsmittel und wird vom Sozialgesetzbuch wie ein Körperteil angesehen. Steht glaub ich irgendwo in Par. 8 SGB VII. Voraussetzung bleibt aber, dass es ein Unfall war während Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Es reicht also nicht, wenn dir die Brille nur versehentlich runterfällt.“

Das habe ich jetzt noch in einer anderen Frage auf gutefrage.net gefunden. Steigen die Chancen dadurch?

Schnoil  02.06.2019, 22:04
@maulwurfGMBH

Nur, wenn das ganze während einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Ich habe doch extra die Definition der BGW als link eingefügt... Das muss alles genau geprüft werden, ich kann das nicht beurteilen.

Schnoil  03.06.2019, 06:07
@maulwurfGMBH

Dazu kommt noch, dass es schwer wird, nach so langer Zeit zu beweisen, dass es bei der Arbeit passiert ist. Ich vermute, es wird keine ärztlichen Unterlagen dazu geben. Aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Du hast dir doch selbst die Brille vom Kopf gefegt - ich verstehe nicht, wieso du der Meinung bist, dass dir irgendjemand den Schaden ersetzen sollte.

Die Berufsgenossenschaft haftet nicht dafür.

Aber dein Chef sollte dir die Brille ersetzen, da es im Dienst geschehen ist. Das wäre zu klären. Ich sehe da allerdings nicht viel Hoffnung, da es eine Unachtsamkeit deinerseits war, die jederzeit wieder passieren kann.