Werbungskosten / Fahrtkosten für Fahrt zur Lebensgefährtin / Partner (unverheiratet)
ich wohne ca. 40 km entfernt von meiner Arbeitsstätte.
fahre dort 5 x / Woche
--> das mache ich als Werbunskosten geltent
meine Freundin / Lebensgefährtin wohnt 400 km entfernt von mir.
Ich fahre jedes Wochenende zu Ihr.
Nun folgende Frage: kann ich die Fahrt geltend machen?,
wenn ja: mit welcher steuerlichen gesetzlichen Grundlage.
- Wir sind nicht verheiratet.
- ich bin nicht bei meiner Freundin im Mietvertrag/ Wohnung eingetragen
- ich wohne noch bei meinen Eltern
Vielen Dank vorab. !!
Gruß
12 Antworten
Da die Fahrten zu Deiner Freundin ausschliesslich privat sind können hier keine Fahrtkosten abgesetzt werden.
Da hast Du leider keine Chance. Für die Steuererklärung gilt nun mal Dein Wohnsitz und nichts anderes. Wenn Du Deinen Wohnsitz bei Deiner Freundin hättest, wäre das was anderes. Aber hier glaubt Dir natürlich auch niemand, dass du jeden Tag 800 km zurück legst. Von daher musst Du die Kosten wohl alleine tragen und kannst nichts absetzen.
Warum bitte solltest du geld dafür kriegen das du zu deiner Freundin fährst? Dann möchte ich auch Geld dafür kriegen wenn ichs ins Kino gehe
genau so siehts aus :) Nicht zu vergessen die Kosten für Wasser und Heizung! Da muss man auch Geld kriegen, man soll ja nicht stinken auf Arbeit
Entfernungspauschale: Fahrten von der Freundin zur Arbeit sind abzugsfähig
siehe auch Entfernungspauschale nach Urteil Verfassungsgericht vom 9. Dezember 2008 Fährt ein Arbeitnehmer nicht von der eigenen Wohnung, sondern von der weiter entfernt liegenden Wohnung der Freundin zur Arbeit, sind die Fahrtkosten steuerlich abzugsfähig, wenn der Steuerzahler in dieser Wohnung seit längerer Zeit ständig lebt und dort auch übernachtet.
Finanzgericht Köln, Urteil vom 24.10.2000, Aktenzeichen 8 K 7085/99
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0034.htm#ixzz27kj0SdnI
du könnest dich bei deiner Freundin anmelden und deinen Hauptwohnsitz zu ihr legen, dann könntest du für die Zeit bei deinen Eltern die Kosten für doppelte Haushaltsführung absetzen.
Interessant wie einfach man das Steuerrecht für privates Vergnügen missbrauchen könnte.
Leider sind solche Gestaltungsmissbräuche schon vom Gesetzgeber ausgeschlossen.
Und ich, wenn ich zum Garten fahre!
Oder zum Einkaufen, um arbeitsfähig zu sein muß ich ja was essen!