Steuer Verpflegungsmehraufwand Hausmeister?
Hallo
ich arbeite als Hausmeister/Treppenhausreiniger.
ich fahre um 7 in die Firma und starte zu den Objekten. Um 16 Uhr bin ich wieder in der Firma. Von zu Hause bin ich von 6:30-16:30 ca weg.
Meine Frage wäre:
habe ich einen Sammelpunkt eine Auswärtstätigkeit oder ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet?
ich würde gerne die 12 Euro am Tag Verpflegungsaufwand in Anspruch nehmen das müsste doch gehen?
danke :-))
4 Antworten
Du hast eine erste Tätigkeitsstätte - die Firma, von der aus Du zu Deinen Objekten weiterfährst und zu der Du abends zurückkehrst. Also hast Du keine ständig wechselnden Einsatzstellen, Mehraufwendungen für Verpflegung kannst Du nicht als Werbungskosten geltend machen (§ 9 EStG).
Wo ist dein Arbeitsplatz?
Es ist keine Tätigkeit im Sinne der Auswärtstätigkeit.
Somit wird das FA diese Werbungskosten nicht akzeptieren.
Aber versuchen kannst du es.
Seit der letzten Gesetzesänderung gibt es nur noch einen ersten Tätigkeitsort. Sofern es in Deinem Arbeitsvertrag nicht anders geregelt ist, wäre das Dein AG. Du fährst da jeden Tag hin.
Du bist genau 8 Stunden unterwegs. Verpflegungsmehraufwand gibt es aber erst bei mehr als 8 Stunden.
Stimmt, mein Fehler.
Du solltest die Verpflegungsmehraufwendungen in Deiner Steuererklärung geltend machen. Letztlich arbeitest Du ja nicht in der Firma, sondern außerhalb.
Wenn es Probleme gibt, setzt Du Dich mit Deinem Chef mal zusammen. Ihr haltet in einem Zusatzvertrag fest, dass Du keine erste Tätigkeitsstätte hast. Dann sollte es klappen.
Hm, die 12 EUR sind der steuerlich anrechenbare Betrag, den der Arbeitgeber geltend machen kann, wenn er dir Verpflegungsaufwand bezahlt. Einen rechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gibt es meines Wissens nach nicht.
Was der Arbeitgeber dir bezahlt, ist im Arbeitsvertrag festgelegt.
7–16 sind doch 9 Stunden ?