Kilometergeld in ambulanter Pflege
ich arbeite für einen ambulanten Pflegedienst und
- fahre täglich 2- 3 mal Patienten an, wobei ich von zuhause aus mit meinem PKW los fahre, in das Pflegedienstbüro,, gehe ich nie, da ich dort nichts zu tun habe,ist also nie meine erste Tätigkeitsstätte.
- Für die Fahrten rechne ich 0,30 ct pro Km ab. Wenn ich also bei mir in der Nähe arbeite ZB 2,2 km , rechne ich diese ab, es gibt aber auch Patienten , bei denen ich 29 km abrechnen muss.
- Nun will der Pflegedienst mir aber die Fahrt erst ab "Büro" bezahlen, sodass bei manchen Anfahrten mir jeweils 8 km nicht bezahlt werden.
- logischer weise müsste ich dann ja auch bei Anfahrten von den 2,2 km in meiner Nähe, dann erst die Anfahrt zum Büro berechnen , als meiner Tätigkeitsstätte.
Wie sieht da nach dem neuen RK Gesetz die Beurteilung aus?
2 Antworten
Ist doch logisch das sie dir das Kilometergeld erst ab dem Büro zahlen wollen und nicht auch noch die Fahrt welche du von dir daheim zum Büro hättest. Der Dienstbeginn rechnet sich ja normalerweise auche rst ab dem Zeitpunkt wo ich im Büro, Geschäft oder auf der Baustelle ankomme und nicht wenn ich mich auf den Weg dorthin mache.
ja , generell schon, aber nach dem neuen RK Gesetz müsste meine erste Tätigkeitsstätte dann das Büro sein, ist es aber nicht, da ich dort nichts zu tun habe. 2. hieße das , ich fahre bei dem mir ortstnahen Termin, erst 8km zut Tätigkeitsstrecke und dann zum ortsnahen Termin und berechne das. ist doch widersinnig!
Grundsätzlich gilt:
Der Fahrweg von zu Hause zum Arbeitsplatz und vom Arbeitsplatz zurück nach Hause ist privat Angelegenheit des Arbeitnehmers. Diese KM kannst du in deiner Einkommenserklärung in der Anlage N geltend machen.
Wieso habt ihr vor dem ersten Kunden nichts im Büro zu tun? Keine Übergabe, ? Keine Kundenschlüssel zum mitnehmen? Habt ihr keine Dienstwagen oder warum fährst du mit dem privat PKW? Richtig ist es, dass dir die KM erst ab Büro bezahlt werden.