Verpflegungsmehraufwand während Duales Studium (beweisen)?
Ich mache gerade meine Steuererklärung. Ich befinde mich derzeit im dualen Studium. Während der Theoriezeit (am Ort der FH) bin ich am Ort der FH kostenlos untergebracht. Die Verpflegung muss ich dort aber selber bewerkstelligen (bezahlen).
Ich koche dort selber. Alle Quittungen/Belege für Lebensmittel aufzuheben, ist undenkbar. Kann ich trotzdem die Pauschale(n) ansetzen? Im Falle einer Kontrolle müsste ich ja alle Quittungen vorbringen? Dann doch lieber sein lassen?
Wobei: Bei den Fahrtkosten handelt es sich ja auch um eine Pauschale (i.h.v. 30 ct/km), die man nicht näher beweisen muss (z. B. per Fahrtenbuch)...
5 Antworten
Man gibt nur die Pauschale an, evt. eine bestätigung des Arbeitgebers über die genaue Anzahl.
Aber ob das in deinem Fall anerkannt wird, da habe ich meine Zweifel, denn dir entsteht ja gar kein Mehraufwand, du kannst dort kochen, Lebensmittel einkaufen und einbewahren, das muss man zu Hause ja auch, wo soll da der Mehraufwand sein.
Ich bin auch mehr als 8 Stunden im Betrieb und kriege keinen Mehraufwand, es gibt eine Mikrowelle, da kann man was aufwärmen, das reicht.
Ein Mehraufwand ist für mich, wenn man an unbekannten Orten ist, wo man nicht weiß, was man antrifft, wo es keine Mikrowelle oder Küche gibt oder Kantine, kein Platz zum Hinsetzen und Essen auspacken. Man muss sich vor Ort also was kaufen, Bäckerei, Restaurant usw., das ist teurer als selber zubereiten. Du kannst aber selbst zubereiten und dort auch Essen.
Essen einkaufen und Kochen gehört zum normalen Leben.
Die Verpflegung muss ich dort aber selber bewerkstelligen (bezahlen).
Wo soll hier ein Mehraufwand - sprich höhere Kosten sein? Kosten für Ernährung / Lebensmittel sind sicherlich nicht absetzbar.
Wo soll hier bitte schön ein Mehrauswand sein, wenn sich der Student in einer ihm kostenlos zur Verfügung gestellten Unterkunft sein Frühstück und Abendbrot macht. Oder sich auch zum Mittagessen etwas zubereitet. Ihm entstehen keine anderen Kosten als am 1. Wohnsitz auch. Eher noch hat er einen Vorteil - kostenlose Unterkunft incl. Stromnutzung ....
"Deine Ausbildungsunternehmen schickt dich in der Praxisphase auf Dienstreise? Sehr cool! Doch was, wenn dein Chef die Kosten für Übernachtung und Verpflegung nicht übernimmt? Sehr uncool!
Ist dies jedoch nun mal die Realität, dann kannst du für eine Dienstreise, die länger als acht Stunden dauert, 12 Euro als
Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Du bist länger als acht Stunden unterwegs? Dann gibt es 24 Euro - und pro An- und Abreisetag generell nochmal 12 Euro obendrauf." Also so ganz falsch war mein Ansatz ja nicht. Die Steuer-Erklär-Seiten kommen einfach zu kurz und bleiben oberflächlich... Ja meine Unterkunft ist kostenlos - Strom, Wasser auch. Zahlt alles mein Dienstherr! Ist das so schlimm?
Verpflegungsmehraufwand ist ein festgesetzter Betrag. Zu beweisen wäre nur die wirkliche Abwesenheit von Standort. Das dürfte anhand des Planes kein Problem sein.
Eine Aufstellung der Tage, an denen Du an der FH warst, genügt dem FA in der Regel, analog zum Fahrtenbuch. Ob das in Deinem Fall überhaupt ansetzbar ist, mag ich alelrdings nicht zu beurteilen.
MEHRaufwand heißt so weil es mehr kostet als das normale Essen. Das kannst du doch auch nicht absetzen.
Wenn man zu Hause am Familienessen teilnimmt sind die Kosten nicht so hoch, als wenn man als einzelner wegen Beruf woanders essen muss. Deshalb ergibt sich ein Mehraufwand, der evtl. absetzbar ist
Ob das auch für Studenten gilt weiß ich auch nicht.