Selbstständig, Mietwagen absetzen?
Ich betreibe ein Nebengewerbe und muss berufsbedingt mehrmals im Monat weitere Strecken fahren (gesamt ca. 2000 km/Monat). Da ich selber kein Auto habe muss ich mir eins leihen. Die Rechnung von dem Wagen kann ich ja von der Steuer absetzen. Frage ist jetzt ob ich trotzdem noch die Kilometerpauschale von 0,30€ bekomme oder nicht? Wenn ja, was muss ich als Nachweis haben? Brauche ich Tankrechnungen etc.?
2 Antworten
Du hast zwei Möglichkeiten:
1) Du führst eine Art Fahrtenbuch und setzt dann nur eine Kilometerpauschale von EUR 0,30 je betrieblich gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben an.
2) Du setzt alle tatsächlich entstandenen Kosten an (also Miete, Reparaturen, Treibstoff, Reifenwechsel etc.). Dann kannst du allerdings nicht zusätzlich die Kilometerpauschale geltend machen.
Viele Grüße Ela
Wann bekomme ich die Reisekosten denn zurück? In meinem Betrieb wo ich hauptberuflich arbeite habe ich das Geld innerhalb von 6 Wochen erstattet. Wenn ich als selbstständiger eine Reisekostenabrechnung schreibe, kann ich die Kosten erst in der Steuererklärung geltend machen? Das wäre ja dann nur einmal jährlich.
Naja, das Finanzamt erstattet dir deine Reisekosten gar nicht. Es mindert sich nur deine insgesamt zu zahlende Einkommensteuer. Wenn du die Reisekosten tatsächlich erstattet bekommen willst, musst du sie schon deinen Kunden in Rechnung stellen...
Du musst es so sehen: Am Jahresende werden deine gesamten Einkünfte zusammen gezählt, also aus deiner Haupttätigkeit und aus der Nebentätigkeit. Davon werden dann alle entstandenen Kosten wie z.B. auch die Reisekosten abgezogen. Und von dieser Summe wird dann die Einkommensteuer ermittelt. Von der festgesetzten Einkommensteuer wird die von deinem Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer abgezogen. Die Differenz musst du an das Finanzamt bezahlen, wenn die Lohnsteuer höher war als die festgesetzte Einkommensteuer bekommst du die Differenz erstattet. Allerdings erst am Jahresende.
Wenn du dann zum Beispiel im Jahr 2010 EUR 1.000 nachzahlen musst, wird das Finanzamt ab dem Jahr 2011 Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen. Dann musst du vierteljährlich EUR 250 bezahlen, in der Einkommensteuererklärung 2011 werden von der festgesetzten Einkommensteuer die Lohnsteuer und die Einkommensteuervorauszahlungen abgezogen. Dann wieder das gleich Spiel: Hast du bisher zu wenig bezahlt musst du nachzahlen, hast du zu viel bezahlt bekommst du eine Erstattung.
Du solltest darüber nachdenken, dir einen Steuerberater zu suchen. Sonst verschenkst du mit der Einkommensteuererklärung unter Umständen bares Geld...