Beschluss erhalten , Bewährung erlassen? Rechtskräftig?
Hallo ich habe heute zwei Briefe bekommen .
Eine Bewährung ist 11/2019 ausgelaufen
Die Zweite Bewährung ist 01/20 ausgelaufen
Nun steht im Brief
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Beschluss !!!
Die zur Bewährung ausgesetzt Strafe aus dem Obigen gennanten Verfahren wird gemäß § 56g Absatz 1 Stgb nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen.
Ablauf der Bewährung war einmal 01/20 und 11/19
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Ist das jetzt alles Rechtskräftig ? Kann da nichtsmehr dran gerüttelt werden,da es ein beschluss ist vom gericht mit stempel und alles ?
Kann das also nichtmehr wiederrufen werden da es ein beschluss ist ?
Da die bewährungen auch schon solange ausgelaufen sind und erst gestern die Briefe kamen
2 Antworten
Damit sind die beiden Straftaten "abgewickelt". Die Bewährungen können von niemandem mehr widerrufen werden, die Freiheitsstrafe ist vom Tisch. Aber ich denke, du fragst, weil schon wieder etwas in der Backröhre ist. Bei einer erneuten Straftat können die alten Urteile nicht mehr widerrufen werden, trotzdem werden bei einer erneuten Verurteilung die Vorstrafen bewertet, und es kann dazu kommen, dass eine weitere Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wenn der Beschluss rechtskräftig ist dann sind die Strafen entgültige vom Tisch und die Bewährung kann nicht mehr Wiederrufen werden. Die Staatsanwaltschaft kann also auch keine Revision mehr einlegen.