Darf der Arbeitgeber Flugticket für Urlaub sehen/verlangen?
Hallo, am Montag hatte ich Spätschicht und mein Ankunftszeit war im demselben Tag aber früher , aber in Ausland habe eine Krankmeldung bekommen weil ich krank war,trotzdem will mein Arbeitgeber mein Flugticket sehen. Dürfen sie das machen?
Du warst krank während dem Flug ?
Ja
3 Antworten
Ja, das darf er.
Alternativ darf er auch in der Firma für dich "Dienst nach Vorschrift" machen, wenn dir das lieber ist.
Es ist ja nun kein Problem, mal eben das Ticket zu zeigen - und mit dem guten Gefühl aus dem Chefzimmer zu gehen, dass man ehrlich war und das auch beweisen kann.
Weil der Arbeitgeber wissen möchte, ob der FS überhaupt hätte kommen können, wenn er nicht "krank" geworden wäre. Vielleicht hat er sich ja eigenmächtig den Urlaub verlängert.
Als ich einmal im Ausland krank geworden bin, habe ich meinen Flug ein paar Tage nach hinten verschoben. ;-) Auch daraus lässt sich nicht zwingend etwas ableiten, auch wenn ich verstehe, was Du meinst.
Ich bin der Meinung, dass man dem AN durchaus etwas Vertrauen schenken sollte. Klar, man kann das Ticket für das reine Gewissen vorlegen, aber man muss eben nicht. Ich würde mir das gut überlegen, wenn der AG das "verlangt".
Wir kennen die Vorgeschichte nicht. Meine ganz persönliche Erfahrung sagt mir, dass ein Chef sowas "aus guten Gründen" macht - und nicht einfach nur deshalb, weil er es kann (oder glaubt zu können).
Und dass der FS sich so vehement weigert, das Ticket vorzuzeigen, spricht doch Bände...
Ja, kommt hier sicher auf den Gesamtzusammenhang an.
Ja, das darf er.
Darauf hat der Arbeitgeber selbstverständlich keinen Anspruch!
Vielleicht hat er sich ja eigenmächtig den Urlaub verlängert.
Etwas zu viel Spekulation!
Ich verstehe nicht wirklich, was den Arbeitgeber das angeht. Eine Krankschreibung eines Ausländischen Arztes ist genauso wirksam, wie die eines deutschen Arztes. Der Bescheinigung muss allerdings hervorgehen, dass Du nicht nur krank, sondern Arbeitsunfähig bist.
Es gibt aber noch einen wichtigen Hinweis: Je nach Urlaubsland bist Du verpflichtet, die Krankenkasse separat über die Krankheit und die voraussichtliche Dauer zu informieren.
Bitte mal hier nachlesen:
Krankmeldung aus dem Ausland: Was ist zu beachten? | Recht | Haufe
Dein Flugticket geht den Arbeitgeber gar nichts an.
Er meinte, dass er mir nicht glaubt weil nach ihm mein Ticket in meiner Schicht Zeit war
Dann zeig ihm das doch einfach!
Was soll daran geheim sein? Wenn du die Wahrheit gesagt hast, dann kannst du das doch einfach herzeigen.
Dein Chef würde bei einer unglaubwürdigen Krankmeldung den Arzt anrufen der sie angeblich ausgestellt hat - UND DAS DARF ER AUCH.
Nachdem der Arzt von dem du deine Krankmeldung bekommen hast aber nicht in Deutschland ist, kann er den wegen unterschiedlicher Sprachen wahrscheinlich nicht so einfach anrufen. Daher will er wenistens fix wissen ob du überhaupt zu der Zeit in dem Land warst.
Also hör auf dich quer zu legen wenn du doch eh nichts falsch gemacht hast. Oder hast du etwas zu verheimlichen?
Was soll daran geheim sein?
Darum geht es nicht.
Der Arbeitgeber hat einfach keinen Anspruch auf Vorlage des Tickets.
Ob der Arbeitnehmer dem Verlangen trotzdem nachgeben sollte, ist eine ganz andere Frage.
Den sich jeder mit einem PC auch selbst basteln kann!!!!
Das ist ja ei völlig an den Haaren herbeigezogen "Argument"!
Dein Chef würde bei einer unglaubwürdigen Krankmeldung den Arzt anrufen der sie angeblich ausgestellt hat - UND DAS DARF ER AUCH.
Der Arzt darf hierüber aber keine Auskunft geben. Das unterliegt dem Datenschutz.
Auch eine AU von einem Arzt aus dem Ausland ist für den Arbeitgeber bindend, solange dort eben geschrieben steht, dass er arbeitsunfähig ist.
Der Arzt darf bestätigen, dass er eine Person krankgeschrieben hat.
Datenschutz betrifft nur WARUM er ihn krankgeschrieben hat.
Die Bestätigung ist doch der vorliegende Krankenschein.
Den sich jeder mit einem PC auch selbst basteln kann!!!!
Das gilt aber auch für deutsche Krankenscheine und sonstige Dokumente. Aus dem Grund wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer an die Krankenkasse weitergegeben, die eben prüft, ob der Arzt die Behandlung durchgeführt und abgerechnet hat.
Bei Arztbesuchen in Deutschland läuft das automatisch, bei Arztbesuchen im Ausland muss das der Arbeitnehmer tun. Ohne diese Mitteilung dürfte die Entgeltfortzahlung entfallen.
Dein Chef würde bei einer unglaubwürdigen Krankmeldung den Arzt anrufen der sie angeblich ausgestellt hat - UND DAS DARF ER AUCH.
Natürlich darf er das. Genau so gut kann er die Zeitansage anrufen., wenn es die noch gibt. :-)
Auskunft geben darf der Arzt nämlich nicht. Es gilt die Schweigepflicht.
Der Arzt darf sehr wohl bestätigen, ob er ein Dokument ausgestellt hat oder nicht.
Das er es ausgestellt hat kann man daran sehen, daß es vorliegt. :-)
Und das ist der Beweis dafür, dass der FS das nicht selbst gebastelt hat? Oder eine Gefälligkeits-AU bekommen hat?
Nein, das beweist nur, dass der Fragesteller weiß, dass er einen Zettel vorlegen muss. Woher er den hat beweist dessen pure Existenz nicht.
Und das ist der Beweis dafür, dass der FS das nicht selbst gebastelt hat?
Ich weiß nicht warum du dem Fragesteller solche kriminelle Energie unterstellst. Ich sehe dazu keinen Anlass und gehe davon aus, daß sie echt ist.
Oder eine Gefälligkeits-AU bekommen hat?
Was soll dann der Anruf beim Arzt? Der wird sicher nicht eine Gefälligkeits AU bestätigen. :-)
Ich weiß nicht warum du dem Fragesteller solche kriminelle Energie unterstellst. Ich sehe dazu keinen Anlass und gehe davon aus, daß sie echt ist.
Ich unterstelle keinem irgendwas. ich hab ihm sogar gesagt, wenn er doch nichts zu verbergen hat, kann er dem Chef doch ruhig alles zeigen was der sehen möchte
Ich unterstelle niemandem kriminelle Energie. Und beim FS geht es nicht um einen Anruf beim Arzt.
Etwas nachdenken hätte dir gezeigt, daß ich auf den Beitrag geantwortet habe:
Dein Chef würde bei einer unglaubwürdigen Krankmeldung den Arzt anrufen der sie angeblich ausgestellt hat - UND DAS DARF ER AUCH.
Nicht nur das hast du gesagt. Das stammt auch von dir und ist eine indirekte Unterstellung.
Nein, das beweist nur, dass der Fragesteller weiß, dass er einen Zettel vorlegen muss. Woher er den hat beweist dessen pure Existenz nicht.
Etwas nachdenken würde dir zeigen, dass du noch immer falsch liegst...
Es geht um Ehre und Vertrauen.
Was soll der Blödsinn? Dein Chef will wissen, ob du ihn über den Tisch ziehst und dir Leitungen erschleichst DIE ER BEZAHLEN MUSS:
Wenn es um Ehre geht, dann kannst du ja nachweisen, dass du selber Ehre hast und ehrlich warst. Warum sträubst du dich so dagegen?
Ich verstehe den Sinn dahinter gar nicht. Es gibt eine Krankschreibung eines ausländischen Arztes, der wohl der Nachweis ist, dass er sich eben im Ausland aufgehalten hat.
Warum die Vorlage des Flugtickets?