Ist es rechtens dass der Chef verlangen kann eine planbare OP im Urlaub durchführen zu lassen? Und ich die Urlaubstage nicht erstattet bekomme?
Also bspw eine OP, die nicht dringend aber trotzdem medizinisch notwendig ist, bspw wegen Schmerzen.
5 Antworten
Wenn es nicht gerade eine kosmetische OP ist. Ist das selbstverständlich dann durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gedeckt. Natürlich musst du dich NICHT im Urlaub operieren lassen . Im Gegenteil, wenn du im Urlaub krank wirst, werden dir die Urlaubstage wieder gut geschrieben
Nein, das ist nicht rechtens. Lass Dich nicht verladen von Deinem Arbeitgeber.
Selbst wenn Du die OP in Deinem Urlaub machen lassen würdest, wird für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit der Urlaub ausgesetzt, der wird Dir gutgeschrieben.
Ist die Operation medizinisch notwendig , wirst du krankgeschrieben und brauchst dafür keinen Urlaub zu nehmen.
Anders sieht es bei reinen Schönheitsoperationen aus. Dafür musst du Urlaub nehmen.
Eine medizinisch notwendige OP ist immer mit Krankschreibung verbunden. Zum Termin hat der Chef nicht das letzte Wort, da hat die Klinik bzw der Operateur das letzte Wort.
Du bist krank geschrieben und der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet