ständige Einbruch und Diebstahl im Keller

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Nach allgemeiner Rechtsprechung muß der Vermieter einen Fahrradkeller vor dem unberechtigten Zugang durch Dritte schützen (z. B. abschließbare Türe und nur die Mieter haben einen Schlüssel).

Wenn das der Fall sein sollte, dann hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt.

Das Anbringen von Kameras durch die Mieter ist auf keinen Fall gestattet.

Ob der Vermieter eine Kamera anbringen darf (und wie das gestaltet sein muß), muß im Einzelfall rechtlich vor Ort geklärt werden.

Grundsätzlich sind Kameras in Miethäusern nicht gestattet und es gibt nur wenige von den Gerichten akzeptierten Gründe (Beispiel: Rollstuhlfahrer kann nicht durch Spion der Wohnungstüre schauen).

Die Mieter haben jedoch keinen Rechtsanspruch darauf.

Im Artikel 14 Grundgesetz steht "Eigentum verpflichtet". Nach "gegenwärtiger Rechtsprechung" bedeutet das, jeder hat selber dafür Sorge zu tragen, sein Eigentum vor Verlust oder Mißbrauch zu schützen. Also hilft hier nur, ordentliche Schlösser an die Kellertür und vor allem ein Brett davor, damit man durch die Latten nicht sehen kann, was im Keller ist. Wenn Scharniere, Riegel und Schlösser ordentlich sind, hast Du schon viel gewonnen. Natürlich kriegt man auch so eine Tür irgendwie auf. Aber ein "normaler" Einbrecher hat keine Lust, sich viel Mühe zu machen oder viel Lärm. Wenn der sieht, dass eure Tür massiv gesichert ist, geht er lieber zum Nachbarn.

Und das mit der Kamera ist auch keine schlechte Idee. Du müstest diese allerdings in eurem Keller anbringen. Dann wird a) nur der aufgenommen, der euren Keller betritt (und das ist datenschutzrechtlich unbedenklich) und b) wird er gefilmt, wenn der Einbruch gerade stattfindet. Und da hilft dann vor gericht keine Ausrede mehr so nach dem Motto "Oh, da muss ich mich wohl in der Tür geirrt haben."

Wenn Du Dich genauer informieren willst, wie Du die Tür absichern kannst, frag mal den "Polizisten Deines Vertrauens" wo die nächste kriminalpolizeiliche beratungsstelle ist. Dort wirst Du kostenlos beraten. (Der Schlosser macht so etwas auch, das kostet allerdings Geld.)

Faxendickehab 
Beitragsersteller
 19.04.2013, 09:15

Wenn Du Dich genauer informieren willst, wie Du die Tür absichern kannst, frag mal den "Polizisten Deines Vertrauens">

das hab ich ja gemacht, die sagten dass das Datenschutzrechtlich nicht mgl.wäre ohne sich dabei selber schuldig zu machen! Das Problem ist, der Keller ist sehr (!) klein und es wird vermutet, das es Personen sind, die im Haus wohnen oder mit Mietern des Hauses "befreundet" sind. Daher sind alle Räume zugänglich (ob abgeschlossen oder nicht), außer nat.unser privater Keller. Aber Fahrradraum ect.sind für "jederman" zugänglich.

Bei meinen Eltern wurde auch in den letzten Jahren 8x eingebrochen...Die Versicherung der Wohnungsbaugesellschaft hat die Schäden übernommen...

Auf die Frage einer Kamerainstallation wurde mir gesagt, dass ich mich dabei selber strafbar mache, weil ich damit gg.den Datenschutz verstossen würde!

Das ist so nicht richtig. Es gibt zwei Beschränkungen:

  • § 6b BDSG regelt die Videoüberwachung öffentlicher Räume. Öffentliche Räume sind dabei Verkehrsflächen, die von jedermann betreten werden können, zum Beispiel Einkaufspassagen oder der Vorgarten und natürlich auch Straßen, Plätze usw. Dort dürfen Kameras nur in bestimmten Fällen installiert werden, unter anderem auch "zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke". Bei wiederholten Einbrüchen mit Diebstahl ist ein berechtigtes Interesse gegeben. Ein Verstoß gegen § 6b ist zudem nicht strafbar, noch nicht einmal mit Bußgeld belegt; es kann nur einen Anspruch Betroffener auf beseitigung der Anlage und eventuelle auf Schadenersatz begründen. Diese Vorschrift ist aber, wenn überhaupt, nur für die offen zugänglichen Zugänge zum Keller relevant, nicht für den Kellerraum selbst.

  • § 201a StGB regelt die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen". Danach wird bestraft, "Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt (...)". Bei einem Keller handelt es sich um einen gegen Einblick besonders geschützten Raum. Knackpunkt ist hier vor allem das Wort "unbefugt". Eine Befugnis ist spätestens dann gegeben, wenn alle Mieter ihr Einverständnis zur Überwachung gegeben haben. Eventuell ist sie sogar bereits zulässig, wenn alle Mieter davon in Kenntnis gesetzt werden oder durch Anbringen eines deutlich sichtbaren Hinweises im Keller; das ist aber nicht klar geregelt und könnte von einem Richter auch anders gesehen werden.

Einen Anspruch auf die Installation einer solche Anlage hast du hingegen aber nicht. Wenn der Vermieter dies nicht will, kannst du wenig dagegen tun.

Grundsätzlich haftet der Vermieter für solche Sachen nur dann, wenn er seine Pflichten verletzte. Das wäre dann der Fall, wenn der Keller frei zugänglich wäre. Unsere Kellerräume sind mit einer abschließbaren Tür gesichert. Das erfüllt alle Voraussetzungen für einen Haftungsausschluß des Vermieters. Es bleibt nur die Hausratsversicherung. Dummerweise bleibt es den Versicherern unbenommen, unter bestimmten Bedingungen Verträge zu kündigen. Das ist tragisch aber nicht zu ändern.