Kann ich eine Person anzeigen ohne Beweise zu haben, bzw. kann er mich wegen Verleumdung anzeigen?
Hallo, ich habe leider ein Problem bei mir im Mehrfamilienhaus. Vor 2-3 Monaten ist bei mir in den Keller eingebrochen worden. Die Polizei war da und da nur ein Keller aufgebrochen war und an der Eingangstür zum Keller keine Spuren waren, ging die Polizei davon aus das es sich um jemanden aus dem Haus handelt. 2 Wochen zuvor hat mit jemand aus dem Haus geholfen meine Winterreifen in den Keller zu bringen (hat also den Keller gesehen). Den Einbruch habe ich natürlich auch der Hausverwaltung gemeldet. Die sagte mir direkt den gleichen Namen, den ich auch in Verdacht hatte. Aussage: "Ja, wir wissen von Herrn X und seinen tollen Freunden". Naja da ich nichts beweisen konnte wurde das Verfahren natürlich eingestellt. Seit diesem Zeitpunkt ist die besagt Person auch sehr komisch zu mir (Grüßt kaum usw.).
Jetzt zum Eigentlichen: Am Freitag Abend bin ich von der Arbeit gekommen. Da ich mit meinem Auto sehr viel Pech habe, was Parkunfälle und Fahrerflucht angeht, laufe ich eigentlich immer ums Auto und gucke nach ob was neues da ist. Nach der Arbeit habe ich also mein Auto "überprüf", bin nach hause gefahren, habe mein Auto vor der Haustüre geparkt. Als ich nach oben gegangen bin, kam mir besagter Nachbar + 2 Freunde entgegen. Ich wollte nur einen Schlüssel oben aus der Wohnung holen und habe noch was getrunken (6-7 Minuten, max. 10). Als ich wieder nach unten bin habe ich mich ins Auto gesetzt und bin zu meiner Freundin gefahren. Dort steht das Auto auf einem abgeschlossenen Parkplatz wo nur meine Freundin, Ihre Eltern und ich Zugang haben. Am Samstag Morgen wollte ich dann einkaufen fahren und da habe ich dann gesehen, dass der ganze vordere rechte Kotflügel eingetreten war und jemand mit einem Schlüssel o.ä. die ganze rechte Seite zerkratzt hat.
Nun meine eigentliche Frage: :) Kann ich diese Person und seine Freunde anzeigen? Muss ich Beweise haben und kann diese Person mich wegen Verleumdung anzeigen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da es um einen Schaden von ca. 3000€ geht.
PS: Polizei hatte ich dann bei meiner Freundin angerufen, die wollte aber nicht kommen da das ganze in einer anderen Stadt passiert ist. Leider komme ich erst heute Abend wieder zurück und werde dann natürlich die Polizei rufen.
12 Antworten
Du kannst eine Anzeige gegen Unbekannt machen und deinen Verdacht äußern. Aber rauskommen wird dabei nix, es sei denn, jemand hätte gesehen, wie dein Nachbar das Auto beschädigt und wird von der Polizei als Zeuge ermittelt. Oder es werden Fingerabdrücke oder dergleichen festgestellt.
Wenn du ihn n un wieder anzeigst,ergeht es dir wie beim ersten Mal.Die Ermittlungen werden eingestellt,da du keinerlei Beweise vorweisen kannst.Besagte Person hat sicherlich ein "Alibi"und schon wars das wieder.Du kannst trotzdem eine Anzeige gegen Unbekannt machen,bringt dich am Ende aber zum gleichen Ziel.Am Besten würdest du ihn auf frischer Tat ertappen,aber dann müßtest du dich Tag und Nacht auf die Lauer legen und das ist wohl auch nicht machbar.
Anzeige erstatten kannst du auch ohne jeden Beweis, zumal du eine Anzeige gegen Unbekannt erstattest und lediglich den Nachbarn als möglichen Täter benennst. Allerdings dürfte das Verfahren dann wieder eingestellt werden.
Für Verleumdung sehe ich da wenig Grundlage, wenn du nicht behauptest, dass der Nachbar das ganz sicher war.
Also Anzeigen kannst du jeden, jederzeit. Aber ohne Beweise wird es schwer mit dem verfahren durchzukommen. Hats du wenigstens Zeugenaussagen?
Für Beweise und Zeugen ist dann die Polizei zuständig.
Bei Anzeige gegen Unbekannt ohne Zeugen oder Beweise direkt vorlegen zu können ist die Erfolgschance verschwindend Gering.
Ich würde genau Deine Bedenken auf einer Polizeistation,Posten vortragen.Tatsächlich könnte der Beschuldigte in die Offensive gehen,mit falscher Verdächtigung.Da Du Anhaltspunkte hast,die einen Verdacht gg.eine bestimmte Person begründen,könnte die Polizei von sich aus ermitteln,wenn diese das für im öffentlichen Interesse für geboten hält.Dann wird diese Person von der Polizei angeschrieben,vorgeladen,ohne das es Deine Anzeige bedarf.Wenn Du sehr exakt beschreibst,was die Person durch Einbruchdiebstahl entwendet haben könnte,Merkmale die spezifisch sind,rote Kreide zur Kennzeichnung der Reifen z.B.und vorne links eine Schürfung einer hochwertigen Alufelge,Marke X,die von einem Bordstein stammt,diese Felgen beim "Täter" gefunden werden...ist dies ein Tatsachenbeweis.Hierzu könntest Du auch einen Detektiv beauftragen.Viel Erfolg.Liebe Grüße
Meint Ihr es macht Sinn vorher bei der Person zu klingeln und erstmal mit ner Anzeige zu drohen? So nach dem Motto: "Ich habe euch gesehen, sag mir die anderen beiden Namen sonst zeige ich dich an"
Klappt natürlich nur wenn es einer seiner Freunde war.