Fahrraddiebstahl: zahlt Hausratversicherung?
Vor einer Woche wurden mir 2 Fahrräder aus meinem Verschlossenem Keller gestohlen.
Würde das unter "Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück" zählen. So wurde es in meinem Versicherungsschein beschrieben.
Nun weis ich aber nicht ob es wirklich darunter zählt oder ob man da eine extra Versicherung braucht.
Würde mich über ein paar hilfreiche Antworten freuen, oder vielleicht ist einem von euch sowas auch mal passiert, wie ist es denn da abgelaufen?
Dankeschön im Voraus :)
7 Antworten
..... nein, kein Diebstahl, der Keller war ja verschlossen.
Binde einfach ein Deinen Berater/Makler, denn der kennt den Vertrag und die Damen und Herren mit dem Geld.
Viel Glück und denke an die Anzeige.
Es kommt auf deine Police an die du abgeschlossen hast.
Bei mir gehört der Keller zur Wohnung und alles was aus diesem Keller entwendet wird (abgeschlossener Keller selbstverständlich) wird erstattet.
Wenn es kein allgemein zugänglicher Keller war, gilt der dir zugewiesene abschließbare Kellerraum als Versicherungsort.
Nur auf Dauer ausgelagerte Hausratsgegenstände wären zum Zeitwert versichert. Das trifft natürlich auf Fahrräder nicht zu.
Allerdings muss ein Einbruch polizeilich gemeldet werden. Dann bekommt ihr ein Aktenzeichen und müsste die Einstellung des Verfahrens abwarten. (Die Fahrräder könnten ja auch wieder gefunden werden)
Bezeichnet man im allgemeinen als Müll. Was einmal im Keller gelandet ist, wird selten wieder reaktiviert.
Dann bitte ich um einen Auszug aus deinen Versicherungsbedingungen, der besagt, dass Gegenstände die im Keller untergebracht sind nur zum Zeitwert erstattet werden!
Wo bewahrst du denn dein Werkzeug auf? Im Wohnzimmer?
Oder z.B. auch die Getränke wie Wein, Bier, Sekt usw.
Das Werkzeug ist ja nicht für immer (auf Dauer) im Keller verschwunden. Außerdem ist der Zeitwert eines Hammers unwesentlich anders als der Neuwert.
Ich habe den Eindruck, dass deine Hinweise von dir stammen und nicht in den Versicherungsbedingungen stehen, denn sonst könntest du mit einem Auszug aus den Versicherungsbedingungen weiterhelfen.
Und Werkzeug wird bei mir (wie auch bei den meisten Menschen) auf Dauer, bis man es mal in einigen Wochen, Monaten, Jahre benötigt im Keller aufbewahrt.
Vergleichbar mit dem Müll auf den du dich beziehst.
Von solch einer Hausratsversicherung die du beschreibst sollte man sich schnellstens trennen, denn diese taugt nichts.
Der Keller wurde aufgebeochen und nur ich habe den Schlüssel dafür
Genau das sollte die Polizei euch bestätigen.
Würde das unter "Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück" zählen. So wurde es in meinem Versicherungsschein beschrieben.
Nein, Fahrräder sind über die Hausrat nur in verschlossenen Räumen die zur Wohnung gehören versichert. Der eigene Kellerraum und die eigene Garage gehört dazu.
Wenn das Fahrrad außerdem auf dem Versicherungsgrundstück versichert werden muss, dann benötigst du den Baustein Fahrräder und einen Versicherungsschutz der 24 Stunden pro Tag gilt. Das Fahrrad müsste dann abgeschlossen sein.
Wenn Fahrraddiebstahl drin ist, liegt ein Versicherungsfall vor.
Beachte aber dass es für Fahrraddiebstahl i.d.R. eine Summengrenzung im Verhältnis zur Versicherungssume steht.
Fahrräder im "Versicherungsort" gehören einfach insgesamt in die Versicherungssumme des Hausrats.
Die Summenbegrenzug gilt nur wenn ein Fahrrad außerhalb der Wohnung gestohlen wird.
Hier handelt es sich um einen ED-schaden, bei dem zufällig die Fahrräder gestohlen wurden.
Und aus welchen derzeitigen neuen Versicherungsbedingungen geht dies hervor ???
Und was darf man unter ausgelagerte Hausratsgegenstände verstehen???