GEZ Gebühren bei Kleingewerbe

5 Antworten

Kurze und einfache Antwort: Sobald ein Fahrzeug, auch nur teilweise gewerblicher Nutzung unterzogen wird. ist an den ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice ein Rundfunkbeitrag, pro Fahrzeug zu bezahlen. Selbst soziale Einrichtungen wie Pflegeheime und ambulante Pflegedeinste sind nur teilweise befreit oder zahlen einen reduzierten Beitrag.

Hallo Nexus,

auf der Webseite der Gebühren-Eintreiber-Zentrale steht Folgendes:

Auch für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge ist Rundfunkbeitrag zu zahlen. Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist jedoch ein Fahrzeug frei – unabhängig davon, wo es zugelassen ist. Für jedes weitere müssen Unternehmen und Institutionen mit monatlich 5,99 Euro ein Drittel des Beitrags entrichten. Eine einfache Formel hilft, die beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge zu errechnen:

Die Summe der betrieblich genutzten Kfz minus der Summe der Betriebsstätten.

Ändert sich die Zahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge, müssen Unternehmen und Institutionen das sofort mitteilen.

Mehr dazu kannst du auch unter http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/#unternehmen_welche_regelung_gilt_fuer_kraftfahrzeuge nachlesen. Da habe ich das auch her!

Liebe Grüße

ichausstuggi

Nexus01298 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 17:33

vielen dank für die info :)

ja für jedes gewerblich genutzte Fahrzeug fallen zusätzlich 5 EUR monatlich an, es sei denn du hast schon eine Betriebsstätte angemeldet. Dann ist das erste Fahrzeug frei

Nexus01298 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 18:00

vielen dank für deine antwort

Ja, das musst du. Die Gebühr beträgt pro Quartal etwas über 17.-€- für das Fahrzeug, welches du auch geschäftlich nutzt.

Es spielt keine Rolle, ob du ein Kleingewerbe betreibst, oder eine Fimra mit guten Umsätzen.

Falls du das Fahrzeug nicht angemeldet hast, könntest du irgendwann von der GEZ ein Schreiben bekommen, in dem du aufgefordert wirst, ab sofort die Gebühren zu zahlen.

Es sind noch längst nicht alle von der GEZ erfasst, die ihre Fahrzeuge auch gewerblich nutzen und Gebühren zahlen müssten. Ich kenne einige, bei denen die GEZ sich noch nicht gemeledet hat, die aber Gebühren zahlen müssten. Die warten eben ab.

Du zahlst bei den Rundfunkgebühren eine Haushaltsabgabe und für das Gewerbe auch eine Gebühr. Dann brauchst du für dein Auto keine zusätzlichen Gebühren mehr zu entrichten. Ist aber auf der Homepage der "Rundfunkgebühr (http://www.rundfunkbeitrag.de/)" auch gut erklärt!

Mismid  19.08.2014, 16:13

für das Gewerbe zahlt er nur dann wenn auch ein Büro oder Verkaufsraum hat! Ansonsten nur für jedes Fahrzeug

Nexus01298 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 16:25
@Mismid

deine antwort mismid ist interessant. ich habe kein Büro und auch kein Verkaufsraum. ich bin Trödelmarkt Händler. nutze dafür mein Fahrzeug und gleichzeitig nutze ich mein Fahrzeug auch privat. ändert es etwas?

XXungerechtXX  19.08.2014, 18:31
@Nexus01298

Nein, das ändert nichts. Du musst den gleichen Betrag zahlen.

"Mismid" sagt für "Gewerbefahrzeug" ich sage für Gewerbe...ist aber ein und die selbe Summe!

Nexus01298 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 16:10

wow, danke für die schnelle antwort. ja ich habe nun auf der seite , die du mir zugesandt hast, nachgeschaut. jetzt weiß ich bescheid :) vielen dank