GEZ mit WBS oder nur Hartzer befreit?
Hallo, gleich mal zum Punkt :) ich habe einen Wohnberechtigungsschein bekommen weil ich im Jahr nicht an meine 18000€ komme, (Single Wohnung) mag aber kein Hartzer werden (Arbeitslosengeld II stände mir zu), also lebe ich sparsam und das geht immer irgendwie so seit paar Jahren. Wohngeld bekomme ich nicht, dazu habe ich zuviel Einkommen (bei uns mehr als 850€ Netto). Jetzt habe ich auf rundfunkbeitrag.de gelesen das nur wer Hartzt eine Befreiung bekommt, und die die dem Staat nicht auf der Tasche liegen wollen müssen bezahlen. Wenn sich da einer mit den § Rechtslage auskennt, wäre ich sehr verbunden. Lieben Gruß
4 Antworten
Kein Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus
sozialen Gründen besteht hingegen für Personen, die lediglich Wohngeld
oder Arbeitslosengeld I beziehen.
Quelle:
http://www.sozialleistungen.info/themen/befreiung-vom-rundfunkbeitrag.html
Wer keine ALG-II-Leistungen in Anspruch nehmen will, kann eine Befreiung aus Härtegründen beantragen. Dazu müsstest du aber erst einen Antrag auf ALG-II stellen und nach Erhalt des Bewilligungsbescheids dann eine vom Amt bestätigte Verzichtserklärung abgeben. Beide Papiere dann mit deinem Befreiungsantrag an den Beitragsservice senden. Das müsste klappen.
Eine bescheuerte Vorgehensweise, aber leider realität. Sinnvoller wäre schlichtweg den Einkommenssteuerbescheid vorzulegen... aber das wäre wohl zu einfach.
Zuerst finde ich es nicht gut wie du das empfangen von Harz 4 darstellst, "harzen", als ob man sowas mit voller Absicht machen würde, wie springen oder atmen.....
Bei uns ist es so, das die Anträge für GEZ Gebühr öffentlich im Amt ausliegen, deswegen kann man gut einsehen, welche Menschen von einer Befreiung profitieren dürfen. (bzw. einer Ersparnis)
Dazu zählen, Gehörlose, Menschen mit anderen Behinderungen (80%) Studenten, Arbeitslosengeld II Empfänger und auch Personen die in einem Haushalt leben in den die GEZ schon von einem anderen Teilnehmer gezahlt wird. Zudem auch
- Sozialhilfeempfänger
- Empfänger von Grundsicherung
- Empfänger nach Leistung des Asylbewerbergesetz
- BAB Empfänger
- Azubis
- Sonderfürsorge berechtigte
Und Personen denen eine der in § 4 Abs. 1 Nr. 1-10 genannten sozialen Leistungen wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde, wobei die Überschreitung geringer als die Höhe der Rundfunkbeiträge ist.
Also nicht nur "Harzer", von denen nicht alle etwas dafür können das sie "Harzer" sind....
§ 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag listet auf, für welchen Personenkreis eine Befreiung möglich ist.