Haben wir Anspruch auf Wohngeld oder andere Leistungen?
Hey Leute
Meine Freundin und ich ziehen im Februa zusammen um. Die Miete zzgl. Heizkosten usw.. beträgt 650€ dann habe ich noch Kosten wie Handyvertrag, WLAN, GEZ, Busticket und muss bei Otto monatlich Raten zahlen. Auf jeden Fall mit allem drum und dran haben wir 460€ im Monat für alles andere zur Verfügung. (Freundin geht nicht arbeiten) Was ich vielleicht auch erwähnen sollte ich fange im März also 1 Monat nachdem Umzug eine Ausbildung an aber Gott sei Dank bekomme ich WeGeBau Förderung und verdiene in meiner Ausbildung genau so viel wie jetzt + da ich noch 22 bin bekomme ich noch zusätzlich 200€ Kindergeld aber die letzten 9 Monate meiner 3 Jährigen Ausbilding nicht weil ich da schon 25 bin. Würden wir trotzdem Wohngeld bekommen wenn nicht gibt es andere Möglichkeiten?
Bin dankbar für jede Hilfe!🙏
2 Antworten
Wie alt ist die Freundin, von was lebt sie derzeit, hat sie schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, wäre das dann auch deine Erstausbildung und was verdienst du dann Brutto und Netto in deiner Ausbildung ?
Wenn das deine Erstausbildung ist, dann würdest du alleine keinen Anspruch auf Wohngeld haben, weil dir dann entweder je nach Art der Ausbildung BAB - oder Bafög - zustehen würde bzw. du zumindest dem Grunde nach einen Anspruch darauf hättest und dann bist du vom Wohngeld ausgeschlossen.
Dann könntest du nur gemeinsam mit deiner Partnerin einen Anspruch haben, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, weil deine Partnerin dann zumindest erst einmal keinen Anspruch auf BAB - oder Bafög - auch dem Grunde nach haben würde.
Würde die Warmmiete aber bei 650 € liegen, dann kämen nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter ab 2021 min. nochmal jeweils 401 € für den Regelbedarf Lebensunterhalt dazu.
Euer Grundbedarf würde dann also ab 2021 bei min. 802 € Regelbedarfe + 650 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete = gesamt min. 1452 € liegen und dazu könnte dann noch ihr KK - Beitrag kommen, wenn keine Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung bestehen würde.
Von diesem gesamten Grundbedarf würdet ihr dann als Mindesteinkommen 80 % an eigenem Einkommen benötigen, zu deiner Nettovergütung käme dann ab 2021 Kindergeld von min. 219 €.
Würde kein Anspruch auf Wohngeld bestehen, dann bliebe max. ALG - 2 vom Jobcenter, aber da käme es dann z.B. darauf an ob deine Partnerin derzeit schon ALG - 2 bezieht und wie alt sie ist.
Denn würde sie schon ALG - 2 beziehen und unter 25 sein, dann würde sie für den Um bzw. Auszug bei den Eltern die Bewilligung vom Jobcenter benötigen, diese bekäme sie dann nur, wenn sie einen wichtigen Grund nachweisen könnte, ansonsten würde sie für ihren Anteil der Miete nicht einen Cent bekommen und auch der Regelbedarf würde dann keine 401 € betragen, ihr stünde dann nur der Regelbedarf zu, den sie auch bei ihren Eltern bekommen hätte.
- Warum geht deine Freundin nicht arbeiten?
- Wovon lebt sie?
Die „anderen Möglichkeiten“ sind erst mal eure Eltern!
So lange ihr unter 25J und in Ausbildung seid, sind eure Eltern die ersten Ansprechpartner - und nicht die Steuerzahler.