Die GEZ hat mein Beitragskonto gelöscht und mein Partner soll nun nachzahlen?
Hallo Zusammen, ich habe einmal eine Frage: ich war jahrelang Rundfunkgebühren befreit und alle Personen die hier im Eigenheim mit mir zusammen gelebt haben auch. Nun zahle ich wie viele andere auch seit Januar 2013 den ( ermäßigten Beitrag da eine Schwerbehinderung von 80 % vorliegt und ich die RF Befreiung habe). Nun wurde mein Lebensgefährte angeschrieben (lebt ja in unserem Eigenheim mit mir zusammen) , das die GEZ unter seinem Namen noch kein Beitragskonto finden kann....brauch er ja nicht da ich ja bezahle ( zwar nur ermäßigt, aber alle die in einer Wohnung/Haus ziusammen leben fallen ja darunter)...falsch gedacht. Die GEZ hat mein ermäßigtes Beitragskonto nun gelöscht ( habe ich schriftlich), ich bekomme eine Rückerstattung von Januar 2013 bis heute, aber mein Lebensgefährte soll 377 Euro nachzahlen, da bei der Ermäßigung nur ich weniger zahle, aber nicht die Leute die mit mir in unserem Haus zusammen leben. Bei der Jahrelangen Befreiung war alles in Ordnung und alle die hier bei mir leben ( mein Lebensgefährte + Kind) waren auch befreit. Und nun darf nicht der ermäßigte Beitrag genommen werden, sondern mir wird gekündigt ( bekommen ja anscheinend nicht genug Geld) und mein Partner muss Nachzahlen seit Januar 2013 + die hohen Beitrag bezahlen. Ist das Rechtens???
2 Antworten
Ist das Rechtens???
Ja. Ein Haushalt wird nur befreit oder ermäßigt wenn alle Personen die in ihm leben eine Grundlage für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllen. Dein Kind und Lebensgefährte beziehen also keine der in § 4 RBStV genannten Leistungen und sind auch nicht taub-blind.
Die GEZ gibt es ja nicht mehr, nun heißt es Rundfunkbeitrag für alle. Hier die Antwort, ob die Befreiung oder Ermäßigung auch für Mitbewohner gilt: Die Ermäßigung oder Befreiung gilt auch für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Antragsteller, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden.
Wenn also dem so ist, sollte Dein Antrag erneuert werden, damit der Beitrag für alle Mitbewohner gilt. Mehr dazu hier: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen_fuer_menschen_mit_behinderung/index_ger.html