GEZ Rundfunkgebühren zwei Familien in einem Einfamilienhaus.
Hallo, ich weiss dass diese Frage schon oft gestellt wurde, aber in meinem speziellen Fall ist es doch ein bisschen anders. Ich habe zumindest im internet keinen identischen fall gelesen und deswegen bin ich mir unsicher. Ich und meine Frau wohnen mit meinem Bruder und seiner Familie zusammen in unserem Elternhaus. Meine Eltern sind ausgezogen. Wir haben beschlossen, dass ich und meine Frau bei meinem Bruder wohnen bis wir auch Kinder haben. Wenn wir Kinder haben wird das Haus sowieso für zwei Familien zu eng und wir würden dann ausziehen. Heute haben wir ein Brief mit einem Formular von der GEZ bekommen im Namen meiner Frau wegen Rundfunkgebühren. Kommisch meine Frau geht nichtmal arbeiten und hat kein eigenes Einkommen und trotzdem wird Sie angeschrieben. Mein Bruder ist zur zeit Arbeitslos und deswegen von der GEZ befreit. Müssen wir trotzdem GEZ zahlen obwohl wir nur bei meinem Bruder in einem Kinderzimmer wohnen? Und wenn ja, müssen wir es rückwirkend zum 1. Januar zaheln? Es handelt sich um einen Einfamilienhaus mit nur einem Eingang. vielen dank für euere antworten im voraus.
5 Antworten
Es muss nach dem neuen Beitragsrecht für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Das Einfamilienhaus deines Bruders stellt eine solche Wohnung dar, so dass dafür grundsätzlich nur ein Beitrag zu zahlen ist, auch wenn darin zwei Familien wohnen. Dein Bruder, der wohl früher gezahlt hatte, ist nun befreit. Diese Befreiung erstreckt sich aber nur auf seine Ehefrau und auf die weiteren volljährigen Wohnungsinhaber, die zu der im Rahmen von Hartz IV bei ihm berücksichtigten Einsatzgemeinschaft gehören (§ 4 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Geht man davon aus, dass du und deine Frau in seinem Hartz IV-Bescheid nicht erwähnt seid, so seid ihr beide als weitere Wohnungsinhaber vorhanden, die grundsätzlich beitragspflichtig sind. Wer von euch beiden den nun geschuldeten Beitrag zahlt, ist egal; dabei kommt es auf das eigene Einkommen nicht an. Letztlich wird es aber sinnvoll sein, dass sich der anmeldet, der auch zahlen kann.
erstmal danke schön für die schnelle antwort. Also verstehe ich das richtig, dass ich und meine Frau für meinen Bruder GEZ zahlen müssten obwohl wir nur in einem Kinderzimmer in der Wohnung wohnen? Müssen wir dann rückwirkend zum 1.Januar zahlen? Die sind ja ganz schön dreist. Sogar auf dem Antwortkuvert steht "bitte Freimachen" statt "freimachen falls marke zur hand"! die meinen wohl die werden mit den 55 cent reich!!
hallo,
er ist unerheblich ob ihr im kinderzimmer oder in einem schloss wohnt.
ihr seid zwei getrennt familien und daher sind beide verpflichtet die gez zu zahlen.
die bedingungen wann zu zahlen ist findet ihr hier.
https://www.rundfunkbeitrag.de/
gruss
sigrid
Unabhängig von meiner Wohnsituation finde ich es dreist, weil die GEZ uns vorschreibt was wir kaufen müssen. Die sagen einfach du hast das zu kaufen und fertig! Wenn man es uns überlassen würde, dann würde ich z.b. lieber 10 euro draufzahlen und mir ein Sky Abo holen. Da habe ich aufjedenfall mehr davon. Eine sinnvolle alternative zu der Gebühr wäre es so wie die Österreicher es gemacht haben, die öffentlich rechtlichen einfach zu verschlüsseln. Wer es anschauen will, soll sich eine karte kaufen und es freischalten.
erstmal danke schön für die schnelle antwort. Also verstehe ich das richtig, dass ich und meine Frau für meinen Bruder GEZ zahlen müssten obwohl wir nur in einem Kinderzimmer in der Wohnung wohnen? Müssen wir dann rückwirkend zum 1.Januar zahlen? Die sind ja ganz schön dreist. Sogar auf dem Antwortkuvert steht "bitte Freimachen" statt "freimachen falls marke zur hand"! die meinen wohl die werden mit den 55 cent reich!!
Das hast du völlig richtig verstanden. Entscheidend bei der Sache ist, dass alle volljährigen Bewohner einer Wohnung als Gesamtschuldner für den Rundfunkbeitrag haften, aber natürlich nur einer zahlen muss. Wenn nun einer aus dem Bewohnerkreis wegen Befreiung aus der Gesamtschuldnerschaft ausscheidet, bleibt die Gesamtschuldnerschaft unter den übrigen Bewohnern bestehen. D. h. du oder deine Frau muss nun den Rundfunkbeitrag zahlen. Die Pflicht, für die Wohnung einen Rundfunkbeitrag zu zahlen, hat am 1. Januar 2013 begonnen. Also müsst ihr auch für die vergangenen 4 Monate zahlen. So dreist finde ich das jetzt nicht, weil die individuelle Situation in der Wohnung geht den Beitragsservice ja nichts an und vielleicht wohnt ihr ja dafür auch sehr günstig oder gar umsonst?