Wann genau wird nun die GEZ abgebucht?
Ich bräuchte mal etwas Hilfe, denn ich bin momentan ein wenig verwirrt, was die GEZ betrifft (Deutschlandradio..wie auch immer). Im August 2014 bin ich in eine Wohnung gezogen, habe leider vergessen, wie das damals war. Es ist ja außerhalb des Quartals, beginnt das Quartal dann individuell?
Ende letzten Jahres gab es auch noch Probleme, weil ich auf einmal zwei Beitragsnummern hatte und doppelt zahlen sollte, nach 4 Monaten antworteten die Herrschaften mir dann endlich, die andere Beitragsnummer wurde zum Glück gelöscht...Wie das passieren konnte weiß ich bis heute nicht.
So, ab Mai 2016 ziehe ich in eine neue Wohnung. Wie läufts dann mit der GEZ? Quartale sind doch Januar-März, April-Juni, Juli-September, Oktober-Dezember. Heißt das, ich zahle anteilsmäßig??
Hoffe jemand kann meinen Nebel lüften, danke schonmal!
3 Antworten
Teile den Umzug doch einfach dem Beitragsservice mit. Hier das Formular zur Änderung deines Kontos.
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html
Der Rundfunkbeitrag wird nicht quartalsweise abgebucht. Die Regelung lautet: "In der Mitte eines Dreimonatszeitraums". Dieser Dreimonatszeitraum ist individuell verschieden, je nachdem, wann man mit der Beitragspflicht begonnen hat. Er könnte bei dir also jeweils die Monate 8 - 10, 11- 1, 2 - 4 und 5 - 7 betreffen, so dass deine Zahlungstermine 15.9., 15.12., 15.3. und 15.6. wären. Jedenfalls ändert sich der Fälligkeitszeitpunkt nicht durch deinen Umzug. Du meldest denen lediglich deine neue Anschrift. Ändert sich dein Bankkonto nicht, wird der Beitrag dort wie bisher abgebucht.
Da soulbottle 93 aber offensichtlich gerade nichts gewählt hat, sonst wüsste er ja welchen Termin er für die Abbuchung gewählt hat, war meine Antwort sehr wohl richtig. Und ich finde es toll, dass du es vermeintlich immer besser weisst und die anderen immer nur Unsinn oder gar groben Unsinn schreiben lässt. So macht man sich Freunde!
nicht die anderen, du schreibst generell groben unsinn.
die doppelten beitragskonten hattest du, da du deiner pflicht der ummeldung nicht nachgekommen bist. das ist eine ordnungswidrigkeit.
weiterhin zahlst du für die neue wohnung nicht seit anfang des jahres, sondern seit august 2014.
du zahlst nicht anteilsmäßig sondern in der regel in der mitte eines dreimonatszeitraumes. also für den zeitraum januar bis märz wäre das der 15. februar. den genauen zahlungsrhythmus erfährst du indem du beim beitragsservice anrufst oder anschreibst. wenn du den zahlungsrhythmus ändern willst, kannst du das auf vierteljährlich, halbjährlich oder ganzjährig im voraus ändern.
wenn du im mai 2016 wieder umziehst, dann meldest du das dem beitragsservice und dann wird dein konto zum termin umadressiert und die zahlungen bleiben davon unberührt. die gehen einfach so weiter.
der beitragsservice kann nur abbuchen wenn du ein sepa-lastschriftmandat eröffnest.
Ich war vorher noch nie bei der GEZ gemeldet, weil das meine erste Wohnung ist. Das mit den beiden Nummern kann also nicht stimmen.
doch kann es, indem du schon woanders gemeldet warst. auch dort kannst du zwangsangemeldet werden.
deine antwort ist wie immer grober unsinn. natürlich kann auch vierteljährlich, halbjährlich oder ganzjärhig abgebucht werden. das kann der beitragsschuldner sich selbst wählen. wählt er nichts, dann wird in der mitte eines dreimonatszeitraumes ein beitrag fällig.