darf der Vermieter das Wasser abstellen
Guten tag Darf der Vermieter einfach das Wasser abstellen ohne abzumahnen wenn man die miete vergessen hat ein Monat lang
13 Antworten
Ich fürchte ja, er darf, so ja die gesetzlichen Vorgaben. Auch der BGH hat schon gesungen, allerdings für Gewerbemieter:
Ein Anspruch des Mieters auf die Fortsetzung von Versorgungsleistungen kann sich nach dem Bundesgerichtshof nur aus dem Mietvertrag ergeben oder – nach Beendigung des Mietverhältnisses – im Einzelfall nach Treu und Glauben aus sog. nachvertraglichen Pflichten. Der Bundesgerichtshof hat beispielhaft einzelne Fallgestaltungen angeführt, in denen eine Pflicht des Vermieters auf weitere Belieferung bestehen kann. Eine Grenze für die Pflicht zur weiteren Belieferung sei aber jedenfalls dann erreicht, wenn der Vermieter hierfür kein Entgelt erhalte und ihm durch die weitere Belieferung ein Schaden drohe.
Nein, darf er nicht - selbst dann nicht, wenn du die Miete dauerhaft "vergisst".
normal nicht,nur als kleine erinnerung schon wirksam
Das liegt im jeweiligen Ermessen, ich würde es als bekannte Sanktionsmaßnahme bei Mietrückstand ansehen... Genau wie wenn der Energieversorger einem den Saft abdreht, wenn man die Stromrechnung nicht bezahlt hat.
Im Zweifelsfall kannst du beim Mieterbund nachhaken, ein Büro dieses gibt's in jeder Kreisstadt.
Okay, das wusste ich nicht, sorry.. danke für die Aufklärung :)
Das liegt im jeweiligen Ermessen, ich würde es als bekannte Sanktionsmaßnahme bei Mietrückstand ansehen.
Verbreite bitzte nicht so falsche Sachen und lese mal Richtlinie 3 von gf.
Schön wärs.
Guten tag Darf der Vermieter einfach das Wasser abstellen ohne abzumahnen wenn man die miete vergessen hat ein Monat lang
Das ist verbotene Eigenmacht und nicht zulässig.
Aber Du machst ja auch was, was Du nicht darfst.; die Miete nicht zahlen.
Kann man Daueraufträge einrichten.
Sieht man es auf dem Konto, wenn da noch so Geld drauf ist, es sei den man hat so vile Miese auf dem Konto, dass es nicht aufällt.
Und genau da liegt der Unterschied zwischen Versorger und Vermieter.
Versorger dürfen den Saft "abdrehen" wenn der Kund nicht zahlt, Vermieter (leider) nicht.