hausmeistergehalt auf die Miete anrechnen?
Der alte Hausmeister ist verstorben und der Vermieter hat angefragt ob ich den Job übernehmen möchte . Der Vermieter möchte dann 150 Euro von der miete abziehen wie sollte ich vorgehen und wie sieht das rechtlich aus weil er kein vertrag darüber machen möchte
5 Antworten
Das ist in Ordnung, es gibt nichts einzuwenden, warum man das nicht so machen darf. Und tatsächlich wird das sehr oft so gehandhabt. Einen Vertrag müsst ihr dafür nicht machen, die mündliche Absprache reicht.
Es ist aber erforderlich, dass der Vermieter dich bei der Minijob Zentrale anmeldet. Da du die Tätigkeit regelmäßig machst und nicht nur gelegentlich, kann es nicht als Nachbarschaftshilfe durch gehen. Und ein Gewerbe anmelden geht auch nicht, weil das in dem Fall dann eine Scheinselbständigkeit wäre, da deine Arbeit nur von einem einzigen Auftraggeber abhängt.
Ferner solltest du wissen, dass der Vermieter die 150€ in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen darf, und zwar auf alle Mieter. Er darf dich dabei nicht heraus lassen. Das bedeutet, da du einen Anteil davon in deiner Betriebskostenabrechnung stehen hast, bekommst du effektiv weniger.
Grundsätzlich ist es in Ordnung, einen Mieter mit hausmeisterlichen Aufgaben zu betrauen.
Eine nichtvertragliche Regelung ist jedoch ganz und gar daneben.
Für 150 Euro kann der Vermieter 16,97 Stunden Arbeitszeit verlangen, legt man den aktuell gültigen Mindestlohn an.
Darüber und über die auszuübenden Tätigkeiten sollte unbedingt ein Vertrag geschlossen werden, der klar darlegt, was überhaupt zu deinem Aufgabenbereich gehört.
Dazu muss noch eine Anmeldung bei der Minijobzentrale erfolgen, ansonsten ist es Schwarzarbeit.
Kein Vertrag und auch nirgends angeben ?
Tja, dann wärst Du nicht nur nicht unfallversichert sondern es wäre auch klassische Schwarzarbeit.
Vertrag könnt Ihr ja mündlich machen, aber darauf bestehen, dass er Dich bei der Minijob-Zentrale anmeldet, damit Du bei einem möglichen Unfall auch versichert bist.
.... also Schwarzarbeit, und deinen Anteil an den 150 EUR bekommst du dann über die BK wieder aufgebrummt.
Zudem, wenn denn die Erben kommen und davon nichts wissen, müssen die letzten 3 Jahre nachbezahlt werden.
Du bist auf jeden Fall nicht gesetzlich unfallversichert, wenn dir bei dem Hausmeisterjob was passiert. Der Vermieter muß dich auf Minijobbasis anmelden. Die Konstellation, wie du sie schilderst, ist rechtlich nicht in Ordnung.