Müssen wir die Reparatur zahlen mieten?
Hallo
Unser Ofen ist etwas schwach und die Hitze verteilt sich nicht gleichmäßig. Darauf hin habe ich der Hausverwaltung geschrieben und die Dame meinte dass die das alles zahlen (hab leider die Email nicht mehr ) so. Jetzt kam doch eine Rechnung (1monat her) dass wir es zahlen müssen. 1. Wurde da nichts repariert angeblich hat der inkompetente Typ nix gefunden.
2. Steht etwas im Mietvertrag darauf hat der Vermieter aufmerksam gemacht PUNKT 5
Müssen wir wirklich 94 Euro zahlen?
5 Antworten
Für Reparaturen ist der Vermieter verantwortlich, auch finanziell. Kleinreparaturen darf er, insofern wirksam vereinbart, umlegen. Die Ofenreparatur ist keine solche die vom Mieter zu tragen wäre.
Ja, im Jahr für alle Reparaturen gesamt max 200.-€
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-k/kleinreparaturen.html
Aber ein Monteur war da
War ein Handwerker denn da und hat das "begutachtet"? Auch wenn nichts gemacht wurde, kostet der natürlich was.
Der Kleinstreparaturbegriff ist sehr eng ausgelegt. Ohne Reparatur keine Weiterbelastung. Was wäre denn, wenn der Kollege was gefunden hätte, das deutlich teurer, als 100 € wäre?
Habt ihr/du den InstandsetzungsAfutrag erteilt oder der Vermieter? Wenn der Vermieter, dann zahlt der ganz sicher die Rechnung. Kleinreparaturkosten laut Mietvertrag sind hier nicht zu übernehmen
Ich würde mich streiten. Die Kleinreparaturen sind - ja nach Reparatur - zwar umlagefähig, aber eben nicht alle Reparaturen.
Wenn der Elektriker nichts gefunden hat, wurde also auch keine Reparatur durchgeführt und es können keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
Selbst wenn er was gefunden hat. Nicht alle Reparaturen unter 100 € können dem Mieter auferlegt werden, sondern nur Reparaturen an Gegenständen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen.
Das sind also Dinge, die man anfässt, wie Lichtschalter oder Fenstergriffe.
Wenn der Herd nicht richtig heizt, liegt das nicht an einem Drehgriff, sondern an einem Fehler im Inneren des Herdes. Das kann man Euch nicht in Rechnung stellen.
Das einzige Teil, dass bei einem Herd unter diese Klausel fällt, wäre eben ein Drehgriff des Herdes.
Wenn nichts repariert wurde mußt Du auch nichts zahlen.
Es wurde aber nichts repariert