Kein warmes Wasser, trotzdem noch Miete zahlen?

5 Antworten

Sie können die Miete angemessen kürzen, sofern die Verantwortung für den Mangel beim Vermieter liegt.

Beauftragen Sie miese Handwerker, ist das Ihr Sache!

Für die Zeit des Ausfalls kann eine Mietminderung gemacht werden, aber keinesfalls die ganze Miete nicht bezahlt werden. Die Höhe beträgt ca. 10% und tritt automatisch durch Gesetz in Kraft ab Auftreten des Mängels. Den Vermieter anschreiben und ihn über die berechtigte Mietminderung informieren. Bei längeren Ausfällen installieren die meisten Vermieter eine mobile Ersatzheizanlage, was natürlich zu keiner Mietminderung berechtigt.

Requestion 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 15:53

Danke das werde ich umgehend tun❤️

Hieraus ergibt sich ein Mietminderungsanspruch, der beim Vermieter allerdings in der Höhe angekündigt werden muss. Hier könnte man als grobe Richtlinie auch die Mietminderungstabellen im Internet nutzen.

Ich würde das mit einem Fachanwalt oder Mieterverein absprechen.

Erstmal den Vermieter ansprechen. Dann Mieterschutzbund dazu nehmen. Da kannst dann Prozentual Miete abziehen.

Man kann mindern. Aber zuerst muss man eine Frist setzen ... immer gut wenn man im Mieterverein ist.

wolfrein  11.05.2022, 13:41

NEIN, die Berechtigung zur Mietminderung tritt gesetzlich ab dem Tag in Kraft, an dem der Mängel auftritt.