Spühlmaschine undicht, wasserschaden

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Hallo volker pc,

grundsätzlich besteht für einen solchen Fall Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass in Ihrem Vertrag Mietsachschäden ausdrücklich mitversichert sind.

Da es sich hier um einen Leitungswasserschaden handelt und dadurch Schäden am Gebäude entstanden sind, besteht in der Regel auch über die Gebäudeversicherung des Vermieters oder in bestimmten Fällen auch über die Hausratversicherung des Nachbarn Versicherungsschutz.

Sollte die Gebäudeversicherung des Vermieters oder die Hausratversicherung des Nachbarn den Schaden übernehmen, werden diese einen möglichen Regress gegen Sie oder Ihren Haftpflichtversicherer prüfen.

Ihr Haftpflichtversicherer wiederum prüft, ob Sie für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können. Berechtigte Ansprüche wird er ausgleichen und unberechtigte Ansprüche abwehren.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

Es kommt der Besitzer der Spülmaschine für den Schaden auf , egal wer sie angeschlossen hat.

Versicherungen, die hier greifen könnten, sind eine Versicherung gegen Wasserschäden oder die Privathaftpflicht.

Hallo volker_pc

Für den Schaden an der anderen Wohnung ist die Haftpflichtversicherung des Spülmaschinenbesitzers zuständig. Für den Schaden in der eigenen Wohnung braucht man eine geeignete Versicherung.

Gruß HobbyTfz

Für den unteren Mieter ist das ein Leitungswasserschaden der über die Hausratversicherung abgedeckt ist. Allerdings ist immer ein aktuelles Schadensereignis vorliegen.

Nachträglich übernimmt das keine Versicherung mehr. Aber ansonsten wäre dafür eine Privat-Haftpflicht-Versicherung richtig. Diese muss allerdings den Baustein "Schäden an Mietsachen" beinhalten.

volkerpc 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 16:09

Was meinst du mit Nachträglich? Du meinst wenn man zu Zeitpunkt des Anschlusses noch keine Haftpflicht hatte?

Tillmann1  02.05.2014, 16:16
@volkerpc

Nein, wenn man zum Zeitpunkt des SCHADENS keine Haftpflicht hatte...