Wasserschaden durch den Nachbarn
Also mal kurz die Situazion. Eine Mieterrin im Stockwerk direkt über mir läst das Wasser an der Wanne laufen und geht dann erstmal mit dem Hund gassie... Nicht wunder... ich habs aufgegeben mich zu wundern. Wanne läuft über, meterweise kommt das Wasser bei ihr aus der Tür, bei mir unten sickert es lieterweise durch die Decke. Schäden an Decke und Wänden und natürlich an meiner Einrichtung. Hab leider seit kurzem selber keine Versicherung mehr. Muß die Versicherung der Nachbarin aufkommen, sie selber, muß ich das anwaltlich einklagen. Ich hab noch nie mit sowas zu tun gehabt und wäre dankbar für jeden Tipp wie es nun weiter geht.
5 Antworten
Hallo Michael746241,
die Wohngebäudeversicherung des Vermieters wird für Decken, Wände, etc. aufkommen. Anders sieht es bei deinem Hausrat aus. Normalerweise würde DEINE Hausratversicherung den Schaden übernehmen und den Verursacher in Regress nehmen (wenn möglich). Da du keine Hausratversicherung hast, solltest du deine Ansprüche gegen deine Nachbarin richten. Hoffentlich hat die Dame eine Haftpflichtversicherung!
Bedenke bitte, dass du nur den Zeitwert ansetzten kannst.
Was noch erschwerend dazukommt ist, deine Nachbarin hat grob Fahrlässig gehandelt. D.h., sollte sie eine Haftpflichtversicherung haben und der Vertrag beinhaltet NICHT den Zusatz „ Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“, wird der Versicherer die Quotelung ansetzten…. (d.h., der Schaden wird je nach Schwere nur zum Teil bezahlt). Sollte die Dame keine Haftpflichtversicherung haben, muss sie den Schaden komplett aus Eigenmitteln begleichen.
Die Sache ist verzwickt.
Habe eine Idee…. Hast du vielleicht eine Haftpflichtversicherung mit dem Zusatz: Forderungsausfalldeckung?
Beste Grüße
Hallo robe53,
seit der VVG Refom um genau zu sein ;-) Doch sollte der Verzicht nicht vereinbart worden sein, wird gekürzt... anders nicht.... Bei HR , VGV usw.... wäre das VU Leistungsfrei.
Also, der Schaden am Gebäude wird geordnet durch die VGV, die ja jeder Mieter von der BK-Abrechnung kennt und der eigene Schaden wird geordnet durch die eigene HR. Wenn es die nicht gibt, ran an den Bürgermeister. Ich lese immer wieder, daß diese Damen und Herren genau bei solchen Fällen zu Spenden aufrufen und teilweise richtige EURonen zusammen kommen. Viel Glück.
Derjenige der den Schaden verursacht muss dafür aufkommen - also hier die Nachbarin ... wenn sie keine haftpflichtversicherung hat, muss sie selber zahlen ...
Leider hab ich die nicht @fragmichdurch13. Zu allem Überfluss hat mein Gespräch mit dieser Nachbarin erbracht das sie scheinbar ebenfals in keinster Weise versicherungsgeschüzt ist.
Das ist sehr schlecht…. Sofern noch nicht geschehen, solltest du dir erst mal einen Überblick verschaffen, wie hoch der Schaden ist.
Leg dir eine Liste an und dokumentiere alles penibel.
z.B. 1 Schrank Anschaffungsjahr 2011 Neupreis 1000€ Leg die Anschaffungsrechnungen bei (sofern vorhanden). Mach Bilder
Soweit zu Dokumentation.
Als nächstes würde ich mit dem Vermieter ins Gespräch gehen und den weiteren Verlauf abklären. Der Vermieter wird wohl schon Kontakt zu verschiedenen Firmen aufgenommen haben. Je nach Dauer der Reparatur (insbesondere wegen der Trockenlegung der Wohnung) steht dir eine Mietminderung zu.
Wenn Ihr beide keine entsprechenden Versicherungen habt wird es nicht so leicht. Du musst den Schaden bei einer Nachbarin geltend machen. Da sie keine Versicherung hat muss sie den angerichteten Schaden eben aus der eigenen Tasche bezahlen. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass sie keine PHV hat - so blind kann man doch nicht durchs Leben gehen!!!!
Wie fragmichdurch13 richtig schreibt, hast Du nur Anspruch auf den Zeitwert, der natürlich bei jedem einzelnen, geschädigten/zerstörten Gegenstand unterschiedlich hoch anzusetzen ist.
Neben dem Sachschaden kannst Du natürlich auch die Nebenkosten, also Dein zeitlicher Reinigungsaufwand, in Rechnung stellen.
Ich würde mich mit ihr an den Tische setzen und die Schadenspositionen besprechen und nach Möglichkeit einvernehmlich regeln. Wenn das nicht geht bleibt nur die Einschaltung eines Anwalts. Wenn Deine Forderungen dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt sind, muss die Nachbarin die Kosten des Verfahrens tragen. Wenn sie allerdings mittellos ist, bleibst Du auf den Kosten sitzen, weil Du erstmal alle Gebühren und RA-Honorare bezahlen musst.
Lieber fragmichdurch13 - Deine Antwort ist bzgl. der PHV nicht ganz richtig. Selbstverständlich tritt die PHV auf jeden Fall und bedingungsgemäss - auch ohne irgendwelche vertragliche Zusätze - selbst bei grober Fahrlässigkeit ein. Du verwechselst das mit der Hausrat-/Gebäude-/Inhaltsverisicherung etc.