Wer zahlt Wasserschaden in Mietwohnung

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nach dem geschilderten Sachverhalt ist nicht von einem Verschulden des Mieters der Ursachenwohnung auszugehen; ergo auch keine Haftung - weder selbst noch durch die bestehende Haftpflichtversicherung.

Hier ist wohl zweifelsfrei von einem sogenannten Gebäudeleitungswasserschaden auszugehen; dieser wird iaR über eine Gebäudeversicherung mit Einschluss des Risikos Leitungswasser abgedeckt. Ein Blick in die Nebenkostenabrechnung sollte Aufschluss über das bestehen einer solchen Versicherung geben.

Grundsätzlich ist der Vermieter zur Beseitigung derartiger Schäden aufzufordern; dieser wird dann seinen Versicherer einschalten.

Von einer Eigenreparatur an fremden Eigentum - hier Gebäude des Vermieters - ist dringend abzuraten.

Sollten Fremdansprüche an einen herangetragen werden, diese mit einer Schadenmeldung versehen der eigenen Privathaftpflichtversicherung einreichen. Die PHV wird ungerechtfertigte Ansprüche zurückweisen.

Für den möglichen Eigenschaden durch Leitungswasser sollte man eine (bestehende) Hausratversicherung einschalten

in jeden Fall nicht du als Mieter, denn die Bauwerke sind das Eigentum des Vermieters und er hat sicherlich eine entsprechende Versicherung für das Gebäude. Übringens sind das keine Schäden die durch eine Wasserleitungsversicherung abgedeckt sind, sondern durch die Gebäudeversicherung-falls er eine hat. Ansonsten muss er die Schadensregulierung aus der eigenen tasche zahlen. Es ist ja nicht dein Fehler, wenn die Silikonfugen unsachgemäß oder schlampig gemacht wurden, sondern du bist ja in dem Fall eher einer der Leidtragenden.

DerHans  12.04.2010, 18:26

Natürlich ist das ein Leitungswasserschaden. Es handelt sich um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Gebäudeversicherung Sparte Lw.

Kuhmailker 
Beitragsersteller
 07.04.2010, 22:48

Das ist auch die meinung meiner freundin, aber es ist trotz allem, ein LEITUNGSWASSERSCHADEN, ich warte mal ein paar tage ab bis es erledigt ist, und werde auf jeden Fall nochmal Posten was reusgekommen ist, Klar ist nur: Ich werde nichts zahlen! Habe gott sei dank ne sehr gute Rechtschutzversicherung

da ist es von vorteil ne private haftpflicht zu haben am besten kombiniert mit hausratversicherung.in deinem fall brauchst du den schaden nur deiner privaten haftpflicht oder hausratversicherung zu melden.wenn du keine hast,wirst du wohl selber zahlen müssen

Kuhmailker 
Beitragsersteller
 07.04.2010, 16:49

Perfekt, hab ich beides :-) aber läuft das nicht eigentlich über die Gebäudeverischerung vom Vermieter?

badhunter  08.04.2010, 15:58
@Kuhmailker

über die gebäudeversicherung des vermieters würde es nur laufen,wenn du 100% beweisen kannst das es sein verschulden ist.nach dem was du geschrieben hast ,ist es aber so das du über deine versicherung das ganze händeln musst

charles0308  12.04.2010, 17:51
@badhunter

@ badhunter Sie verfügen weder im Sachversicherungs- noch Haftpflichtrecht über hinreichendes Fachwissen ... sorry

Es handelt sich um bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Also Leitungswasserversicherung (Gebäude) Wenn es tatsächlich an der Silikonfuge liegt, ist es ein Gebäudeschaden. Ist der Schaden dem Vermieter gemeldet worden? Schäden am Inventar der Nachbarin werden über ihre eigene Haus- ratversicherung abgewickelt. Grundsatz lautet: Eigenversicherung vor Fremdversicherung Die Hausrat leistet auch den Neuwert, Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht würde nur Zeitwert erstatten.

Kuhmailker 
Beitragsersteller
 07.04.2010, 16:52

Also dem Vermieter habe ich es natürlich sofort gemeldet, der Gutachter war schon da und meinte die fugen sind ´´bescheiden´´, aber wer den schaden zahlt kann mir irgendwie keiner sagen, das is meine erste Wohnung und mein erster schaden, hab deshalb keine ahnung

Da solltet ihr bei der Haushaltsversicherung nachfragen, da wahrscheinlich ihr die Verursacher des Schadens seid! Viel Glück!

Kuhmailker 
Beitragsersteller
 07.04.2010, 16:47

Warum sind wir verursacher??? Silikonfugen sollten doch alle drei Jahre erneuert werden, und ich lebe erst zwei Jahre in der Wohnung

HeikoG  07.04.2010, 16:50
@Kuhmailker

Selbstverständlich seid ihr die primären Verursacher! Habt ihr den Schaden gemeldet und der Eigentümer hat nicht repariert, dann liegt es bei ihm! Je nach Mietvertrag seit ihr aber auch dann in der Pflicht, weil es sich um eine Kleinreparatur handelt, die vom Mieter selbst zu erledigen ist! Ist ein typischer Haftpflichtschaden!

Kuhmailker 
Beitragsersteller
 07.04.2010, 16:53
@HeikoG

Ok, aber es kann doch von einem Leihen wie mir nicht verlangt werden das ich jeden zweiten Tag nachschaue ob alle Fugen ok sind

charles0308  12.04.2010, 17:54
@HeikoG

@ pierrot und HeikoG Sie verfügen weder im Sachversicherungs- noch Haftpflichtrecht über hinreichendes Fachwissen ... sorry