Wer zahlt Leckortung bei Wasserschaden in Mietwohnung?
Liebe Community,
Vor zwei Wochen habe ich die Spülmaschine in meiner Mietwohnung wie gewohnt angestellt. Wenige Minuten später klingelte eine Nachbarin und teilte mir mit, dass es im Treppenhaus unterhalb meiner Wohnung aus der Decke tropfen würde. Ich konnte schnell als Übeltäter die Spülmaschine ausmachen, da eine Pfütze Wasser am Boden vor der Maschine stand und habe diese sofort ausgeschaltet und die Wasserzufuhr abgedreht. Glücklicherweise hat es dann auch nach einigen Minuten aufgehört aus der Decke im Treppenhaus zu tropfen und in keiner der Wohnungen unter mir ist ein Schaden entstanden. Ich habe dennoch den Vorfall meiner Vermieterin und der Hausverwaltung gemeldet. Die Hausverwaltung muss nun eine Trocknungsfirma mit der Ortung des Lecks beauftragt habe. Von dieser Firma habe ich nun eine Rechnung über 500 Euro bekommen.
Weitere Fakten:
Es handelt sich um eine Mietwohnung. Die Spülmaschine war bei Mietantritt bereits in der Wohnung und gehört der Vermieterin. Es hat sich herausgestellt, dass sich ohne Fremdeinwirkung ein Schlauch gelöst hatte. Die Küchengeräte sind an die 20 Jahre alt. Ich habe die Trocknungsfirma nicht persönlich ausgewählt oder beauftragt, das war wohl die Hausverwaltung. Ich habe keine Hausratsversicherung, allerdings eine Haftpflicht.
Muss ich das wirklich zahlen obwohl keine grobe Fahrlässigkeit meinerseits vorliegt? Wer zahlt sonst?
6 Antworten
Einfache Frage, einfache Antwort. Sie haben nichts zu zahlen. Zum einen übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermiters die Kosten. Zum anderen gehört die GS dem Vermieter. Kann man Ihnen nun keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen ist der Fall eindeutig. Alle Kosten gehen zu Lasten des VM oder dessen Versicherung. Warum allerding eine Leckortung beauftragt wurde ist mir nicht schlüssig. Der Preis allerdings hält sich im Rahmen. Lehnen Sie auf jeden Fall sämtl. Forderungen ab. Nehmen Sie sich ggf. rechtl. Beistand. MfG
Wer bestellt, bezahlt! Außerdem war die Ursache bekannt, deshalb keine Veranlassung für die Ortung. Die HV handelte verm. nach Schema F, ohne den Kopf einzuschalten. Weise die Rechnung mit entspr. Begründung wie zuvor ausgeführt zurück. Auch ist ursächlich kein Schaden eingetreten, den du über d. Haftpfl. regulieren könntest. Diese Rechnung bezahlt sie gatrantiert nicht. Selbst wenn ein Schaden entstanden wäre, wäre er auf Grund der Konstellation von der HV bzw. dem Vermieter zu tragen oder deren Versicherung.
Also,das ist echt heftig,500,- Euro,die würde ich garantiert nicht zahlen.Du musst Dich kundig machen,wie die Gesetze sind.Am besten gehst Du zu einem Anwalt und lässt Dich beraten.Google doch erst ma mit der Frage.Wer kommt für den Wasserschaden durch meine Spülmaschine auf.Man kann auch online einen Anwalt fragen,wie die gesetzliche Grundlage ist www.frag einen Anwalt.de,die verlangen zwar auch Geld,so an die 20,- Euro glaube ich,aber das ist weniger als 500,- Euro.Also erstmal zahlst Du nicht und machst einen Widerruf,das heisst,Du wehrst Dich.Frag auch Bekannte,Freunde,mach Dich kundig.
Es ist kein eigentlicher Wasserschaden durch meine Spülmaschine entstanden, die einzigen Kosten sind die für die Ortung des Lecks. Was lächerlich ist, da ich bereits bei Meldung an die Hausverwaltung mitgeteilt habe, dass es meine Spülmaschine war. Also war da nicht viel zu orten. Trotzdem danke.
Ich würde das auf jeden Fall der Haftpficht versichrung melden.Wenn Die Spülmaschiene dem hauswirt gehört soll Er Auch die Kosten tragen.Aber das klärt die Haftpficht.
Noch ein Zusatz,den ich noch hinzufügen muss.Dir gehört die Spülmaschine nicht einma,dann bist Du fein raus.Du hast eine Haftversicherung,das ist doch prima,schrein diese an oder rufe an.Also,wenn Du einen Schaden anrichtest,zahlt Deine Haftversicherung den Schaden.Ich habe mich mal auf die Brille der Nachbarin gesetzt,die dann kaputt war.OHne Probleme zuahlte meine Haftversicherung die Reperatur.Also,Kopf hoch.Sofort die Versicherung informieren.