Springer/Bereithalten für Arbeitgeber - ohne Bezahlung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist nicht in Ordnung. Eine Rufbereitschaft heißt, dass man seinen Aufenthaltsort und seine Beschäftigung trotz "Freizeit" nicht frei wählen kann, weil man im Einsatzfall in einer angemessenen Zeit im Betrieb zu sein hat. Der Besuch eines Konzerts, eine Schiffsrundfahrt oder der Geburtstag bei der Oma fallen daher zum Beispiel aus. Das bedeutet eine klare Einschränkung der Freizeit, und dafür muss es eine Vergütung geben.

Zudem ist man nicht verpflichtet, sich auf eine solche Regelung einzulassen, sofern sie nicht vertraglich vereinbart ist.

Ich würde euch raten, euch nicht zu diesen Bedingungen darauf einzulassen.

https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/862/rufbereitschaft-verguetung-und-ruhezeiten/

Unkelteich 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 16:38

Vielen Dank

Ich weiß ja nicht ob ihr einem Tarifvertrag angeschlossen seid oder nicht. Eine derartige Vorgehensweise kann eigentlich nur mit der Zustimmung des Betriebsrates angeordnet werden. Auf jeden Fall steht euch für die Tage ein Bereitschaftsgeld zu .

Unkelteich 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 16:38

Vielen Dank