Springer/Bereithalten für Arbeitgeber - ohne Bezahlung?
Hallo zusammen, ich mache Nachtbereitschaften in einer Einrichtung für Erkrankte Menschen. Leider kommt es manchmal vor das Kollegen krank werden. In der Regel kann dann dafür auch eine Vertretung gefunden werden - manchmal aber auch nicht.
Aus diesem Grund möchte der Arbeitgeber jetzt, das wir uns bei unserem Dienstplan direkt als Vertreter für mögliche Ausfälle eintragen. Dies soll nicht bezahlt werden - es sei denn man springt tatsächlich ein. Dies bedeutet - ich kann in meiner Freizeit eigentlich nichts machen wenn ich Springer bin und soll dafür kein Geld bekommen. Ist das rechtens? Kennt sich jemand damit aus?
2 Antworten
Das ist nicht in Ordnung. Eine Rufbereitschaft heißt, dass man seinen Aufenthaltsort und seine Beschäftigung trotz "Freizeit" nicht frei wählen kann, weil man im Einsatzfall in einer angemessenen Zeit im Betrieb zu sein hat. Der Besuch eines Konzerts, eine Schiffsrundfahrt oder der Geburtstag bei der Oma fallen daher zum Beispiel aus. Das bedeutet eine klare Einschränkung der Freizeit, und dafür muss es eine Vergütung geben.
Zudem ist man nicht verpflichtet, sich auf eine solche Regelung einzulassen, sofern sie nicht vertraglich vereinbart ist.
Ich würde euch raten, euch nicht zu diesen Bedingungen darauf einzulassen.
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/862/rufbereitschaft-verguetung-und-ruhezeiten/
Vielen Dank
Ich weiß ja nicht ob ihr einem Tarifvertrag angeschlossen seid oder nicht. Eine derartige Vorgehensweise kann eigentlich nur mit der Zustimmung des Betriebsrates angeordnet werden. Auf jeden Fall steht euch für die Tage ein Bereitschaftsgeld zu .
Vielen Dank