Rahmenbedingungen bei Nachtbereitschaft
Hallo, ich arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung. Dort muss jeder von uns auch Nachtbereitschaften leisten. Das bedeutet, dass unser Dienst bis 22 Uhr geht und ab dann bis 6 Uhr morgens ist Bereitschaftsdienst. Jedoch besteht Anwesenheitspflicht. Wir haben dort ein Schlafsofa und ein Bad für diese Dienste. Nun meine Frage: HGibt es Rahmenbedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Gesundheit der mitarbeiter nicht zu gefährden. Z.B. schlafen wir auf einem Schlafsofa im Büro, in dem alle elektronischen Geräte stehen (2 Drucker, telefone, PC, Fax...). ICh denke mir, dass es doch sicherlich Vorgaben gibt, an die sich der Arbeitgeber halten muss, z.B. einen Extraraum zur Verfügung stellen, zumindest aber ein vernünfitges Bett... Wer kann mir helfen?
Außerdem wird uns von unserer Dienstzeit im Dienstplan eine halbe Stunde Pause nach 4 Stunden abgezogen. Wenn ich mit Kollegen im Dienst bin, wird diese Pause nicht genommen. Meine Chefin sagt, dass ist die Zeit zum Rauchen -ich bin jedoch Nichtraucher. Und wenn ich alleine im Dienst bin, kann ich doch gar keine Pause machen, dann wären die Jugendlichen alleine.... KAnn mir da jemand sagen, wie sowas geregelt werden muss???
Vielen Dank!
2 Antworten
Dass die gesetzlichen Pausen abgezogen werden ist zulässig - wenn ihr sie aus irgendwelchen Gründen auch immer nicht macht, ist dies nicht das Problem des Arbeitgebers sondern Eures. Könnt ihr die mangels Personal nicht machen, dann müsst ihr das einfordern, ggf durch Klage
Den Rest würde ich mal mit dem Arbeitsschutzbeauftragten besprechen...
Bei einer Anwesenheitsbereitschaft ist es normal, dass du dich in deinem normalen Arbeitsumfeld aufhälst. Um deine Gesundheit nicht zu gefährend gibt es Regeln zur Ruhezeit, die eingehalten werden müssen.
Eine Pause die dir abgezogen wird, musst du auch wahrnehmen können. Was deine Chefin da macht, ist nicht richtig. Gesetzlich MUSST du nach spätestens 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause machen.
Wie bereits geschrieben, ist es normal, dass eine Anwesenheitsbereitschaft im normalen Arbeitsumfeld (bzw. am normalen Arbeitsplatz) stattfindet. Es müsste also nicht mal ein Schlafsofa bereit gestellt werden.
Dann frage ich mich aber doch, als was diese Zeit von 22 - 6 Uhr gesehen wird... Sie wird schließlich nur zu 25 % vergütet. Wenn dann der Dienst von 9 Uhr bis zum nächsten Tag um 20 Uhr geht, ist es meiner Meinung nach schon seltsam, dass der Arbeitgeber keine geeignete Schlafmöglichkeit schaffen muss... Teilweise arbeiten wir am Wochenende auch von freitags 14 Uhr bis sonntags 18 Uhr. Dazwischen sind zwei Nächte...
Das fragst du dich zu Recht und der Frage kann ich mich nur anschließe. Eine Anwesenheitsbereitsschaft gilt gesetzlich als Arbeitszeit. Somit sollte sie mit 100% vergütet werden. Vor und nach der Anwesenheitsbereitschaft ist eigentlich eine Mindestruhezeit von 11 Stunden einzuhalten.
Was du erzählst klingt ziemlich nach Ausbeutung und ich vermute es würde sich lohnen mal einen Rechtanwalt mit der Sache zu beauftragen. Einen Betriebsrat hat ihr vermutlich nicht, oder?
Sry, muss nochmal einen Kommentar nachschieben. Bei der Vergütung bin ich mir doch nicht sicher, vielleicht kann es doch auch eine gemindete Vergütung geben...
Nein, einen Betriebsrat haben wir nicht. Wir sind eine Jugendhilfeeinrichtung in privater Trägerschaft. Und das ist das Problem: im kirchlichen und öffentlichen Dienst ist das ja alles genau geregelt (da hab ich vorher gearbeitet), aber bei uns blickt man irgendwie nicht durch und wenn man sich nicht genau auskennt, ist alles irgendwie Auslegungssache.
Es geht nicht darum, die Ruhezeit / Bereitschaft nicht machen zu können, sondern wie diese verbracht wird im Betrieb....