Niemand möchte sich mit Kollegin vertreten

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Als erstes wäre mal ein Gespräch zusammen mit allen Beteiligten angesagt. Das solltet ihr gemeinsam von eurem AG einfordern. Besagt Kollegin sollte bei diesem Gespräch ebenfalls mit anwesend sein.

Wählt eine Sprecherin aus, die ein Vorabgespräch mit dem AG führt, und ihm eure Probleme mit der Kollegin beschreibt und ihn auffordert eine adäquate Lösung zu erarbeiten. Der Ag verdient schließlich nicht deswegen mehr Geld als ihr, nur weil ihm die Firma gehört, sondern weil seine Position auch gewisse unangenehme Aufgaben mit beinhaltet.

Es ist sein Aufgabe als AG ein Gespräch mit der Kollegin zu führen und sie "auf den Pott zu setzen" nicht eure, ihr werdet erst beim 2ten Gespräch- falls notwendig_ mit ins Boot geholt, und solltet euch ebenfalls schon im Vorfeld Gedanken über Lösungsmöglichkeiten machen.

Ich als ehemalige AG würde mir wahrscheinlich gut überlegen, ob entweder die Produktivität leiden muss, weil Eine querschießt, oder ob ich den Verlust einer Arbeitskraft gegen den Verlust eines eingespielten Teams abwägen muss. Ich denke mal da ist eine Lösung schon vorabzusehen. Ich würde besagte Kollegin mit dem Problem konfrontieren und ersteinmal sie fragen, was sie als Lösung vorschlägt.

Und wenn alle Stricke reißen, würde ich ihr ein gutes zeugnis schreiben und sie aus betrieblichen Gründen kündigen- und Punkt.

ellen72 
Beitragsersteller
 18.10.2014, 12:40

Du hast den Punkt getroffen. Wir hätten ein viel besseres Arbeitsklima, wenn diese Kollegin nicht da wäre. Das Ganze ist eine richtige "Psycho-Kiste". Besagte Kollegin sagt, dass sie die viele Arbeit gerne macht (ergo, die anderen und ich sind faul). Zudem hat sie einen ausgeprägten Hang zum Perfektionismus. Nach jeder Urlaubsvertretung fühlt man sich wie vor Gericht. Sie bohrt bei jeder noch so kleinen Unstimmigkeit herum bis man sich tatsächlich schuldig fühlt. Das haben die anderen Kollegen, die über eine normale Fehlertoleranz verfügen, natürlich auch mitbekommen. Würde man zur Vorgesetzten gehen und sich über dieses Verhalten beschweren, würde die Kollegin sofort aufzählen, was wir während der Vertretung falsch gemacht haben und wir müssten uns rechtfertigen.

Die anderen Kollegen weigern sich jedoch, sich mit besagter Kollegin zu vertreten.

Na und? Wenn Chef das so anordnet müssen sich die Kollegen fügen. Wenn nicht, könnte man das als Arbeitsverweigerung ansehen. Persönliche Befindlichkeiten mit der Kollegin haben im Betrieb nichts zu suchen. Allerdings wäre auch ein Gespräch Chef - Kollegin angebracht. Oder mal ein Mitarbeitergespräch..........aber da kriegen die Kollegen wahrscheinlich die Zähne nicht auseinander.

Wenn in der Urlaubsvertretung Aufgaben gemacht werden sollen, die vom Arbeitsvertrag gedeckt sind, hat der AN keine Möglichkeit einfach "Nein" zu sagen.

In so einem Fall würde ich als AG eine Abmahnung geben und darauf hinweisen, dass es bei einer weiteren Arbeitsverweigerung zur Kündigung führen kann (wird).

Da dies dann eine verhaltensbedingte Kündigung sein wird, sperrt das Amt auch den Bezug des ALG. Der Arbeitsplatzverlust wurde dann durch Missachtung des Direktionsrechts selbst verschuldet.

Dann kann er es anordnen. Der Arbeitgeber ist nicht darauf angewiesen, "bitte, bitte" zu sagen, wenn er die Arbeitsabläufe in seiner Firma organisiert. Es ist nett und sinnvoll, die Mitarbeiter zu fragen, aber mitbestimmen können sie nur über den Betriebstrat.

Der Arbeitgeber kann es anweisen, wenn die zu vertretende Tätigkeit eine ähnliche ist, wie die in deinem Vertrag(Zumutbare Tatigkeit im Rahmen des Arbeitnehmervertrages).

Beispiel: Der AG kann einem AN als Bürokraft nicht in die Werkstatt/Halle schicken und ihm Dort als Schlosser oder so arbeiten lassen und umgekehrt. Der AG kann aber bspw. von der Bürokraft verlangen, den Mülleinmer auszuleeren.