Darf der Arbeitgeber einen fordern das Wochenende zu tauschen?
Hallo,
darf der Arbeitgeber fordern wenn man 1 Woche krank war, dass man dafür in einem anderen Wochenende arbeiten muss? Nur damit er dem Mitarbeiter der eingesprungen ist frei geben kann? Man wurde nicht gefragt sieht es einfach nur anhand des Dienstplans..
Schließlich hatte man ja nicht frei sondern war krank.
4 Antworten
Wenn der Dienstplan schon bekannt ist, kann der AG Dich zwar fragen, ob Du an dem geplanten freien Wochenende arbeitest, er kann es aber nicht verlangen.
Ist ein Dienst-/Schicht-/Arbeitsplan einmal bekannt, hat der AG sein Weisungsrecht gebraucht. Änderungen gehen nur in gegenseitigem Einvernehmen oder wenn es z.B. einen Brand, ein Erdbeben, eine Überschwemmung.... gegeben hat und jeder MA gebraucht wird.
Jeder AN hat ein Recht auf Freizeitplanung und dies kann er nach Veröffentlichung des Dienstplans auch tun
Wenn der vorher kranke Mitarbeiter wieder gesund ist, kann er den Wochenenddienst tauschen. Das darf natürlich NICHT so sein, dass dieser den Krankheitsausfall NACHARBEITEN muss. Und eine solche Dienstplanänderung muss mindestens 4 Tage vorher bekannt gegeben werden.
Wenn der vorher kranke Mitarbeiter wieder gesund ist, kann er den Wochenenddienst tauschen.
und
Und eine solche Dienstplanänderung muss mindestens 4 Tage vorher bekannt gegeben werden.
Es wurde Dir hier schon mehrmals gesagt, aber offensichtlich beharrst Du auf Deinen falschen Aussagen!
Der Dienstplan darf vom Arbeitgeber nicht einseitig geändert werden (von tatsächlichen Notfällen abgesehen)!!
Siehe die richtige Antwort von Hexle2!
Ja da können sich ja alle noch darauf einstellen.
Sicher. Das ist allgemein üblich.
Sonst wärst du ja ständig "zufällig" in so einem Wochenende krank.
Und wie kommt dein Kollege dazu für dich einzuspringen wenn für ihn nichts raus kommt?
Sicher. Das ist allgemein üblich.
Ach ja??
Das kann man zwar so regeln, wenn alle damit einverstanden sind.
Aber der Dienstplan darf vom Arbeitgeber nicht einseitig geändert werden, also nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers (von tatsächlichen Notfällen abgesehen)!!
Siehe die richtige Antwort von Hexle2!
Sonst wärst du ja ständig "zufällig" in so einem Wochenende krank.
Das ist ja Unsinn!
Ja, darf er.
Nein!
Der Dienstplan darf vom Arbeitgeber nicht einseitig geändert werden, also nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers (von tatsächlichen Notfällen abgesehen)!!
Siehe die richtige Antwort von Hexle2!
Da wir heute erst Montag haben geht sich das aus.