Muss man Geschenke vom Vertreter dem Chef geb oder fragen ob man sie behalten darf?
Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel. Ich komme mit den meisten Vertretern gut aus. Es kommt manchmal vor, dass man vom Vertreter ein kleines Geschenk bekommt. Ich habe bisher immer den Chef gefragt. Wenn ich was vom Vertreter bekomme gehört es ja nicht dem Chef. Oder kann das schon als Diebstahl zählen? Ich denke wenn jemand seinem Arbeitgeber bestiehlt fliegt zurecht fristlos raus. Wenn ich Chef wäre würde ich denjenigen auch feuern.
3 Antworten
Du hast es geschenkt bekommen es war doch nie ein teil des Sortiment von dem Kaufhaus. Also somit auch kein diebstahl
aber er hast dir ja geschenkt :)
Das stimmt. Manchmal ist es auch ein Geschenk das wir auch im Sortiment haben
Der, der es bekommt, ist der neue Eigentümer sofern der Schenker zum Schenken berechtigt war. Man kann seinen Chef darüber informieren, aber man braucht keine Erlaubnis von ihm, solange es nicht um Geschenke geht, die ein der Firma schädigendes Verhalten fördern sollen. Wenn sie keine kleinen Geschenke sind, sind sie vielleicht zudem zusätzlich ein Fall für die Steuererklärung.
Das letzte mal war es ein Getränk und vom anderen ein paar Süßigkeiten. Also keine so großen, dass darauf Steuer angefallen wäre.
Meine Geschenke als Kraftfahrer habe ich meinen Chef immer gemeldet und durfte diese auch immer behalten.