Spesen als LKW Fahrer im Nahverker bei ALG 2

5 Antworten

Spesen sind kein Einkommen und können normalerweise nicht angerechnet werden. Es gibt aber einiges zu beachten. Einen interessanten Artikel dazu gibt es hier:

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-spesen-sind-kein-einkommen-18875.html

VirtualSelf  25.03.2014, 17:48

Und du schließt woraus, dass diese Urteil auch nur im Ansatz maßgeblich für die Fragestellung ist?

axha45  10.04.2014, 21:55
@VirtualSelf

Ich habe NICHT geschrieben, dass dieses Urteil auf die Fragestellung passt. Das kann ich auch nicht, dafür ist die Frage viel zu kurz und oberflächlich formuliert. Ich habe geschrieben, dass es einiges zu beachten gibt und dabei auf den Artikel verwiesen.

Ob der Artikel weiter hilft und zu den Gegebenheiten passt, muss man den Fragesteller überlassen...

Solche Spesen sind im Grundsatz ganz normales laufendes Einkommen.

Lediglich wenn du länger als 12 Stunden berufsbedingt außer Haus bist - im Nahverkehr eher unüblich -, müssen 6 € pro Abwesenheitstag als Verpflegungsmehraufwand pauschal einkommensmindernd berücksichtigt werden, wobei du versuchen kannst tatsächliche höhere Aufwendungen nachzuweisen.

http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---22.07.2013.pdf

Spesen werden wie Trinkgelder als ganz normales Einkommen angesehen und auf die Leistungen angerechnet !

Ausnahmen siehe Antwort VirtualSelf

Normal sind Spesen ja Endgeld für zusätzliche Kosten, aber bei der Arge weiß man nie wie die denken, würde mich daher dort informieren, unter anderen Namen.