Spesen als LKW Fahrer im Nahverker bei ALG 2
Möchte mal fragen darf bei Harz 4 (Bedarfsgemeinschaft) Spesen die ich als LKW Fahrer bekomme bei der Berechnung von ALG 2 als einkommen mit berechnet werden.
5 Antworten
Spesen sind kein Einkommen und können normalerweise nicht angerechnet werden. Es gibt aber einiges zu beachten. Einen interessanten Artikel dazu gibt es hier:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-spesen-sind-kein-einkommen-18875.html
Ich habe NICHT geschrieben, dass dieses Urteil auf die Fragestellung passt. Das kann ich auch nicht, dafür ist die Frage viel zu kurz und oberflächlich formuliert. Ich habe geschrieben, dass es einiges zu beachten gibt und dabei auf den Artikel verwiesen.
Ob der Artikel weiter hilft und zu den Gegebenheiten passt, muss man den Fragesteller überlassen...
Solche Spesen sind im Grundsatz ganz normales laufendes Einkommen.
Lediglich wenn du länger als 12 Stunden berufsbedingt außer Haus bist - im Nahverkehr eher unüblich -, müssen 6 € pro Abwesenheitstag als Verpflegungsmehraufwand pauschal einkommensmindernd berücksichtigt werden, wobei du versuchen kannst tatsächliche höhere Aufwendungen nachzuweisen.
http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---22.07.2013.pdf
Spesen werden wie Trinkgelder als ganz normales Einkommen angesehen und auf die Leistungen angerechnet !
Ausnahmen siehe Antwort VirtualSelf
Normal sind Spesen ja Endgeld für zusätzliche Kosten, aber bei der Arge weiß man nie wie die denken, würde mich daher dort informieren, unter anderen Namen.
Selbstverständlich wird das als Einkommen gerechnet.
Du bekommst das Geld ja.
Erst informieren und dann Fragen beantworten:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-spesen-sind-kein-einkommen-18875.html!
Und du schließt woraus, dass diese Urteil auch nur im Ansatz maßgeblich für die Fragestellung ist?