ALG 2 Bedarfsgemeinschaft was darf vom Krankengeld angerechnet werden?
Hallo Ich bekomme seit 14.02.2014 Krankengeld lebe mit meiner Partnerin und ihrer Tochter in eine Bedarfsgemeinschaft ich habe vor meiner Erkrankung habe ich als LKW Fahrer gearbeitet. Wie gesagt ich bekomme jetzt nur noch 70 % Krankengeld und die ARGE rechnet nun das Krankengeld voll auf das ALGE 2 ( Aufstockung) an möchte nun wiesen ob da rechtlich Korrekt ist weil wir jetzt weniger ALGE 2 wie vorher haben ( Aufstockung) als ich noch gearbeitet hatte. Was kann man tun wenn man der Meinung ist da die Berechnung falsch ist.
3 Antworten
Auf Krankengeld hast du nur die Versicherungspauschale in Höhe von 30€/Monat frei; dadurch ist es gut möglich, dass das im Sinne des SGB II-Rechts anrechnungsfähige Einkommen gegenüber dem vorherigen anrechnungsfähige Erwerbseinkommen steigt und damit dein Leistungsanspruch geringer ist.
ABER!!!!!
Krankengeld ist wie Alg1 und laufendes Erwerbseinkommen STRIKT und ZWINGEND nach dem Zuflussprinzip anzurechnen (die Vorgaben in A2LL es als laufendes Einkommen mit einem kalendertäglichen Satz zu berücksichtigen) entsprechen nicht geltendem Recht und taugen nur zur vorläufigen Bescheidung.
Heißt: du kannst dir selbst ausrechnen, wann es am günstigsten ist, einen Arzt aufzusuchen und das Krankengeld auf deinem Konto auftauchen zu lassen.
Dadurch kannst du den Leistungsanspruch steuern. Ein Monat keine Abrechnung bei der Krankenkasse eingereicht nd schon hast du vollen Leistungsanspruch; im nächsten Monat reichst du dann die Abrechnung so rechtzeitig ein, dass 2 x Krankengeld auf deinem Konto auftaucht. In diesem Monatt wirst du möglicherweise keinen Leistungsanspruch haben, kannst aber dennoch einen guten Schnitt machen, da ja nur bis zur Höhe des Leistungsanspruchs angerechnet werden darf.
.... einfach kreativ sein!
Wenn du der Meinung bist,das der Bescheid fehlerhaft ist,kannst du innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt,einen Widerspruch einlegen,der aber nichts bringen wird,weil die Anrechnung richtig so ist !
Hast du keine anderen Erwerbseinkommen,dann müssten normalerweise 30 € Versicherungspauschale abgezogen worden sein,das ist der einzige Freibetrag,der dir auf das Krankengeld zusteht.
Das Krankengeld ist zwar Einkommen ( Lohnersatzleistung ) aber darauf hast du max.diese 30 € Versicherungspauschale,die du geltend machen kannst,weil der § 11 b SGB - ll nur auf Erwerbseinkommen anzuwenden ist,im Bezug auf die Freibeträge.
Du kannst Dich an den Sozialverband wenden, die wissen um solche Dinge! Schau mal nach, wo die nächste Beratungsstelle in Deiner Nähe ist: