Spesen vom LKW Fahre angerechnet auf Unterhalt?
Ich hab mal ne frage. Ich bin LKW Fahrer und kriege jeden Monat Spesen mit zu meinem Gehalt die steuerfrei sind. Da meine Ex Frau unterhaltsvorderungen stellte und die Anwältin schrieb das in Bundesland Bremen die spesen auf unterhalt angerechnet werden bin ich durcheinander ob das der Fall ist. Ich selber wohne in Niedersachsen wo das nicht der Fall ist.
Bitte um HIlfe
3 Antworten
HALLO MIRCO 24 !!! Habe eben noch einmal Nachgelesen . ( Im Internet eingeben,was zählt alles als Einkommen um die Höhe des Kindesunterhaltes zu berechnen ) Die Spesen zählen zu mindest zu einem Teil als Einkommen ( entweder 1/ 3 oder 2 / 3 der Spesen,das wird durch Gerichte unterschiedlich festgelegt ) Es sei denn,du kannst Belegen,das deine gesamten Spesen im Monat verbraucht werden.
Danke dir für deinen Stern !
Ich selber wohne in Niedersachsen wo das nicht der Fall ist.
Für die Ermittlung deines unterhaltsrechtlichen Einkommens gelten die Leitlinien des an deinem Wohnort zuständigen Gerichts.
OLG Oldenburg schreibt in seinen Leitlinien folgendes:
1.4 Auslösungen und Spesen sind Einnahmen, soweit sie sich nicht auf die Erstattung nachgewiesener Auslagen beschränken. Aufwendungspauschalen sind aufgrund häuslicher Ersparnis in der Regel mit 1/3 ihres Nettowertes anzurechnen.
OLG Braunschweig:
1.4 Auslösungen und Spesen werden pauschal zu 1/3-Anteil als Einkommen behandelt, soweit nicht der Nachweis geführt wird, dass derartige Leistungen notwendigerweise im weitergehenden Umfang verbraucht werden und deshalb keine entsprechende häusliche Ersparnis eintritt. Bei steuerfrei gewährten Auslösungen pp. wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie als Aufwandsentschädigung auf Nachweis gezahlt worden sind.
OLG Celle
1.4 Spesen und Auslösungen werden pauschal zu 1/3 dem Einkommen hinzugerechnet, soweit nicht nachgewiesen wird, dass die Zulagen notwendigerweise in weitergehendem Umfang verbraucht werden und keine häusliche Ersparnis eintritt.
Also auch in Niedersachsen zählen Spesen zum Einkommen und wirken mit 1/3 als einkommenserhöhend.
Ey Alter,
dann gibts auch keinen Spesenunterhalt, ist doch klar! Lass doch die Anwälte schreiben was sie wollen, die wollen nur Kohle ziehen, es wird Zeit das hier Volksrecht statt Bragorecht eingeführt wird! Das einzige was in Amerika vielleicht gut ist, das es dort Erfolgshonorar gibt, kein Erfolg keine Kohle, dann würden sich so manche Winkeladvokaten ihre Texte drei Mal überlegen bevor sie sie abschicken um die Leute zu foppen!