Mit der Mutter wohnen und dennoch zwei Bedarfsgemeinschaften bilden?

2 Antworten

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Wenn du über 18 bist und deinen eigenen Lebensunterhalt verdienst oder durch alg1 noch finanzieren kannst, kannst du rausgerechnet werden. Selbstverständlich musst du dann die Hälfte der Miete und Nebenkosten übernehmen, das Amt zahlt dann deiner Mutter nur die halbe Warmmiete. 

Wenn du allerdings Alg2 bekommst, wenn auch nur Aufstockung, da es nicht reicht, dann werdet ihr als Bedarfgemeinschaft gesehen, bis du 25 Jahre alt bist. 

FreeUrMind 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 12:55

Okay, also sobald ich wieder anfange in Vollzeit zu arbeiten kann ich weiterhin bei meiner Mutter wohnen und muss keine Kürzungen von meinem Gehalt fürchten? Ich bin natürlich bereit die Miete anteilig zu zahlen. Wir wären dann zu dritt im Haushalt, müsste ich trotzdem für die Hälfte der Miete aufkommen?

Du bildest nur eine eigene Bedarfsgemeinschaft ab 25 Jahren

herzilein35  12.12.2016, 13:35

Ja

FreeUrMind 
Beitragsersteller
 12.12.2016, 12:41

das wäre die einzige Möglichkeit zwei Bedarfsgemeinschaften zu bilden?