Mit der Mutter wohnen und dennoch zwei Bedarfsgemeinschaften bilden?
Guten Tag,
meine Mutter bezieht zum aktuellen Zeitpunkt Arbeitslosengeld II. Nun werde ich ab dem 01.02.2016 wieder zu ihr ziehen, jedoch möchte ich gerne eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. Der Sinn dahinter ist, dass ich weiterhin Einkommen erzielen kann ohne das mir davon etwas abgezogen wird. Was kann man in so einem Fall unternehmen? Ich wäre bereit auch anteilig Miete zu bezahlen, sofern dies von Vorteil ist.
Ich würde dann entweder wieder erwerbstätig sein oder ALG 1 oder ALG 2 beziehen.
Edit: Im Endeffekt möchte ich nur eine Haushaltsgemeinschaft bilden, aber keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft.
2 Antworten
Wenn du über 18 bist und deinen eigenen Lebensunterhalt verdienst oder durch alg1 noch finanzieren kannst, kannst du rausgerechnet werden. Selbstverständlich musst du dann die Hälfte der Miete und Nebenkosten übernehmen, das Amt zahlt dann deiner Mutter nur die halbe Warmmiete.
Wenn du allerdings Alg2 bekommst, wenn auch nur Aufstockung, da es nicht reicht, dann werdet ihr als Bedarfgemeinschaft gesehen, bis du 25 Jahre alt bist.
Okay, also sobald ich wieder anfange in Vollzeit zu arbeiten kann ich weiterhin bei meiner Mutter wohnen und muss keine Kürzungen von meinem Gehalt fürchten? Ich bin natürlich bereit die Miete anteilig zu zahlen. Wir wären dann zu dritt im Haushalt, müsste ich trotzdem für die Hälfte der Miete aufkommen?
Du bildest nur eine eigene Bedarfsgemeinschaft ab 25 Jahren
Ja
das wäre die einzige Möglichkeit zwei Bedarfsgemeinschaften zu bilden?