Sperrzeit wegen selbst kündigung vom jobcenter
hallo Zusammen,
ich habe folgendes problem und vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen. habe meine Arbeitsstelle gekündigt wegen psychischer Erkrankung. Habe es nicht mehr geschafft. jetzt droht mir vom Jobcenter eine Sperrzeit von 3 Monaten für die Hilfe zum Lebensunterhalt. Ich weiß es war dumm einfach zu kündigen ohne sich erstmal krankschreiben zu lassen. Hatte einen totalen blackout und habe nicht nachgedacht. Nun bin ich total mittellos finanziell. Ich habe trotzdem einen Antrag auf alg 2 gestellt, trotz wahrscheinlichkeit einer Ablehnung des Antrags. Aber von irgendwas muss ich ja leben. Sozialhilfe bekomme ich keine da ich weder renter noch arbeitsunfähig bin und somit das Sozialamt für mich nicht zuständig ist. Zusammenfassung: Jobcenter wird nicht zahlen sozialamt auch nicht. Krankenversichert bin ich auch nicht mehr. Was ja klar ist ich arbeite ja nicht mehr. Vorab übernimmt das jobcenter nicht. was soll ich nur machen bin verzweifelt und weiß nicht weiter. Hoffe mir kann jemand helfen. Danke schon mal im Voraus.
glg sprungkreisel87
7 Antworten
Versuch auf die schnelle ein Job zu finden oder dein alten wieder zu bekommen.
Letztlich gibts du zuwenig relevant Daten, um einen Leistungsanspruch abschätzen zu können.
Bist du unter 25 bedeutet ein Pflichtverletzung, wie du sie begangen hast -, eine SAnktion von 100 % auf deine Regelleistung für 3 Monate. Diese drei Monate können vom SB in einer Ermessensentscheidung auf 6 Wochen verkürzt werde. Das heißt zugleich, dassdu zumindest Anspruch auf die Miete haben wirst und Lebensmittelgutscheine erhalten kannst. Stromkosten können ebenfalls übernommen werden, wenn Stromsperre droht.
Ab 25 beträgt die Sanktion 30% auf die Regelleistung; ist zwar hart, aber handelbar.
Auf jeden Fall solltest du dir, falls irgendwie möglich, ein gutes Attest von einem über deine Erkrankung besorgen. Evtl. lässt sich damit eine Sanktion abbiegen oder wenigstens verkürzen.
ab zum arzt, bescheinung ausstellen lassen...somit wirst du vom arbeitsamt zum amtsarzt geschickt, der dieses noch bestätigen muss...
sperrzeit vpn 3monaten heißt eigentlich nur der lebensunterhalt, die miete sollte eigentlich bezahlt werden wenn du hartz4 beantragst.
so war es zumindest früher mal.
aber der weg zum arzt ist der erste.
Im JobCenter gibt es keine Sperrzeit. Sie können dir deine Leistung um einen %-Satz X kürzen. Sie übernehmen auf jeden Fall deine Miete, da Obdachlosigkeit verhindert werden muss. Zusätzlich könntest du zur Not noch Lebensmittelgutscheine erhalten.
Lass dir vom Arzt bescheinigen das es nicht mehr zumutbar (Psyche) für dich war in der alten Firma zu arbeiten.