Muss ich beim Sozialamt mich rechtfertigen wo ich mein Geld gelassen habe?
Ich will einen Antrag auf Sozialhilfe in einer Pflegeeinrichtung stellen,muss alle Konten belegen,wieviel Vermögen noch vorhanden ist. Muss ich mich für Barabhebungen rechtfertigen was ich mit dem Geld gemacht habe,oder gekauft habe?
7 Antworten
Bei größeren Summen schon. Sonst könnte ja jeder Geld "beiseite schaffen", um dann Sozialhilfe zu kassieren. Zumal man ja erst sein eigenes Vermögen ausschöpfen sollte, bevor man Sozialhilfe beantragt.
Bei kleinen Beträgen glaube ich nicht, dass das Sozialamt da Rechenschaft verlangt.
NEIN! ... wenn alles geklärt ist und dein antrag bewilligt wurde, kannst du über das geld frei verfügen. nur, wenn du weitere EINNAHMEN hast (auch GELD- GESCHENKE, regelmäßige sachleistungen, einkommen, ...) musst du das angeben und es wird angerechnet. ... ansonsten ist das geld ja sowieso knapp bemessen. ;-)
Im Zweifelsfall ja. Denn bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe, besonders in Pflegefällen können Schenkungen, sowohl bar als auch auf Immobilien bezogen bis zu 10 Jahre davor erfolgt, rückabgewickelt werden.
nach dem heutigem recht musst du bevor du leistungen beziehen kannst erstmal belegen wo du dein eigenes vermögen gelassen hast,wie oder was genau kann ichnicht sagen
das hängt natürlich von der höhe ab. wenn du zwei tage, bevor du den antrag gestellt hast, einige zehntausend euro von deinen konten abgehoben hast, liegt der verdacht nahe, dass du dein geld in sicherheit bringen wolltest.