Hilfe ich bin vollkommen Mittellos

6 Antworten

§ 42 SGB I Vorschüsse (1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. (2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend. (3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.

wieder erneut beim Jobcenter vorstellig werden.

Wenn vom Grundsatz dir Leistungen zum Lebensunterhalt zustehen und lediglich noch eine Versicherungsunterlage nachgereicht werden muss, dürfte es doch möglich sein dir Vorschussleistungen zu gewähren.

Ansonsten frage bei der Diakoni, Caritas etc. nach in wie weit sie dir aufgrund der Situation schnellstens helfen können.

ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später. Ist die Bedürftigkeit bzw. der Bedarf hinreichend bewiesen, muss der Leistungsträger zahlen – notfalls als Darlehen oder auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides. Die Bedürftigkeit dürfte hier gegeben sein. Eine fehlende Versicherungsunterlage ist hier kein Grund eine zahlung länger hinaus zu zögern. § 17 SGB I bestimmt, , dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern

Ja, gehe zum Sozialamt und schildere dort dein Problem. Ich glaube dort wird dir geholfen. Könnte höchstens sein, dass du dann den Vorschuss den du wahrscheinl. erhälts, wieder zurückzahlen musst. Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute. LG

Timmyboy1987 
Beitragsersteller
 23.11.2011, 20:20

Ja ich werde es probieren aber das kommunale Jobcenter macht derzeit immer nur faxen die spinnen rum ich frag morgen nochmal wegen nem kleinen Gutschein nach ich hoffe das wird was ich danke euch allen bereits für eure antworten

das ich mich vorher hätte um meine probleme kümmern müssen weiß ich selber aber seit mein vater vor fünf monaten gestorben ist geht bei mir gar nix mehr leider ich weiss nicht wie es weiter gehen soll

Du hättest dich viel früher um deine Angelegenheiten kümmern müssen und sollen. Dann wäre dir wohl einiges erspart geblieben. Sprich nochmals beim Jobcenter vor und frage nach einem weiteren Gutschein. Du könntest auch zur Tafel gehen. Was deine Wohnmöglichkeit anbelangt, solltest du dich schleunigst nach einer neuen Wohnung umsehen. Am besten meldest du dich da bei Wohnungsbaugesellschaften, die haben auch günstige Wohnungen und vergeben diese auch, wenn das Amt dir schriftlich die Mietübernahme bestätigen, sowie im Schriftstück anmerken, dass sie die Miete direkt auf das Konto der Wohnungsbaugesellschaft überweisen.