Zinsloss Darlehen vom Sozialamt?

7 Antworten

Der Sachverhalt und die Gesetzeslage sind doch recht einfach:

SGB XII § 73 Hilfe in sonstigen Lebenslagen

"Leistungen können auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden."

Gruß aus Berlin, Gerd

Du musst den Bedarf natürlich begründen. Dann ist das aber möglich.

Ich denke mal, die Chancen auf ein Darlehen fuer das Fahrrad stehen eher schlecht. Moeglich allenfalls, dass du wirklich aus gesundheitlichen Gruenden auf das Fahrrad angewiesen bist und das nachweisen kannst. Das kann ich mir aber nur schwer vorstellen. Denn das wuerde bedeuten, dass du es fuer regelmaessige Arztbesuche oder Therapie brauchst und der Arzt dir bescheinigt, dass du die Strecke nicht laufen kannst und dass auch kein oeffentliches Verkehrsmittel faehrt, das dich hinbringen koennte und auch keine Moeglichkeit, in eine raeumlich bessere Praxis zu gelangen. Oder eben eine Bescheinigung vom Arzt, dass du ausschliesslich mit dem Fahrrad gewisse Therapien durchfuehren kannst und musst und ohne Fahrrad deine Gesundheit in Gefahr ist.

Ansonsten kannst du dich mal umsehen, vielleicht auch bei der Caritas und aehnlichen Organisationen, um ein anderes Fahrrad zu bekommen. Ich kenne jemanden, die bekam ein Fahrrad sogar ueber die Gemeinde geschenkt. Sie hatte dort angegeben, dass sie dringend eines braeuchte, es sich aber nicht leisten kann. Sie musste beruflich eine laengere Strecke zu frueher und spaeter Stunde laufen und die Gegend war nicht so sicher fuer eine Frau. Mit Fahrrad konnte sie da schnell durchfahren. Und irgendeiner hatte dann ein Fahrrad uebrig und gaben es ihr.

Dann geht noch nach Zeitungsinseraten schauen und zuletzt halt, sich das Geld halt ansparen und so lange das alte Rad weiter verwenden oder oeffentliche Verkehrsmittel.

Ich schätze mal, das kannst du vergessen. Wenn überhaupt, bekommst du eine Sonderzahlung für die Anschaffung eines Rades. Versuche doch erst einmal im Sozialkaufhaus ein Rad zu bekommen. Dort sind die Preise günstig und die Räder sehr gut erhalten. Frage im Bürgerbüro nach Möglichkeiten. Gibt es in deiner Gegend ein Repair-Cafe? Dort kannst du dein Rad selbst reparieren unter Anleitung vom Fachmann. Du siehst, es gibt einige Möglichkeiten für dich.

japhi123 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 14:12

Es gibt bei mir in der Nähe kein "Repair-Café", und selbst wenn, das Fahrrad ist nicht mehr reparierfähig und es ist mir ohnehin zu klein.

cyracus  22.01.2015, 17:27
@japhi123

Frag bei einer Sozialberatung nach, ob die wissen, wie Du zu einem günstigen oder kostenlosen Fahrrad kommen kannst. - In Hamburg z.B. gibt es den gemeinnützigen Verein Nutzmüll, dort bekommen nachweisbar finanziell arme Menschen (wie Sozialhilfe, Hartz IV, Grundsicherung ...) SEHR günstig Computer, Fahrräder, Kinderwaren und und und ...

Google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Achte auch auf die Antwort von isomatte - sie ist in Sachen Sozialhilfe, Hartz IV usw. sehr erfahren.

Franek  22.01.2015, 23:19
@japhi123

Du hast nicht genug Kenntnisse, um Dein Rad selbst zu reparieren, "weißt" aber, dass das Rad nicht mehr reparabel ist?! Oder ist es das, was Dich die Fahrradhändler Deiner Umgebung glauben gemacht haben? (erscheint nämlich plausibler).

Wie Du Hilfe zu einem neuen Rad bekommst, ist ja mittlerweile ausführlichst beschrieben worden.

Solltest Du dennoch (vielleicht auch zukünftig, am nächsten Rad) Probleme haben, würde ich an Deiner Stelle nach einem kleinen Fahrradladen bzw. einer Fahrradwerkstatt suchen, wo man sich auf's reparieren versteht und nicht gezwungen ist Neuware zu verkaufen, um Umsatz zu machen.

Ergänzend zu meinen Kommentaren und der Antwort von isomatte lies meine sorsorglichen Hinweise:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.