Jobcenter verlangt: in Rente mit 63 - Aufstockung?
Guten Morgen. Hab mal ne Frage zum neuen Rentenpaket mit 63 Jahren.
Habe bei google nur Antwort auf Aufstockung bei Minirenten bekommen. Weiss jemand hier Bescheid?
Eine Nachbarin (keine Kinder) wird mit 63 Jahren vom Jobcenter aufgefordert, in Frührente zu gehen. Sollte sie selbst keinen Antrag stellen wollen, wird der Rentenantrag zwangsweise vom Jobcenter eingereicht (hat sie schriftlich).
Sie selbst bekäme nur eine kleine Rente - sie hat Jahrzehnte ihre kranke Mutter gepflegt, hat nur wenig Vollversichert oder minimal versicherungspflichtig gearbeitet (stundenmäßig Behindertenfahrdienst). Sie bekäme somit eine Altersrente mit Abschlägen von 0,6% pro Monat.
Trotz ihrer Witwenrente ist die Lebensführung nicht gesichert (unterhalb von Hartz4) - es müsste ergänzende Sozialhilfe beantragt werden.
Frage: Wird dieser geminderte Betrag von xx% durch die Grundsicherung ausgeglichen oder erhält sie bis zu ihrem Lebensende die verkürzte Zwangsrente?
Vielen Dank für die Aufklärung, Grüße.
2 Antworten
Zum Existenzminimum gehören der Regelsatz (momentan 391 Euro), angemessene Wohnunterkunftskosten (Miete + Betriebskosten + Heizung) sowie die Kranken- und Pflegekassenbeiträge.
Wer mit seiner Rente weniger hat, dem wird die Differenz in Form von Grundsicherung im Alter vom Grundsicherungsamt gezahlt.
Deine Nachbarin sollte dann auch darauf achten, dass sie sich von der GEZ (Rundfunkgebühr) befreien lässt. Entsprechendes Antragsformular gibt's vom Grundsicherungsamt. - Und falls es an Eurem Wohnort Ermäßigung für öffentliche Verkehrsmittel gibt, bekommt sie entsprechende Unterlagen auch vom Grundsicherungsamt (sie muss beides anfordern, also sagen, dass sie es braucht).
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Gib Deiner Nachbarin meine vorsorglichen Hinweise lesen:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
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Und google mit
legitimation eines beistands pdf
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Lass Dich nicht irritieren, dass auch auf "Hartz IV" Bezug genommen wird. - Manchmal bekommt man auf diese Weise auch für Grundsicherung im Alter und bei Erwebsunfähigkeit wichtige Infos (wie hier zu den Beiständen).
Oh, wie gut, dass Du nochmal nachfragst. - Die Grundsicherung im Alter gibt es frühestens ab dem 65. Lebensjahr- vorher gibt es die Sozialhilfe. - Um mehr zur Grundsicherung im Alter zu erfahren, google mit
grundsicherung im alter wikipedia
Das mit dem Eintrittsalter findest Du unter Personenkreis. Und was der Unterschied zur Sozialhilfe ist, findest Du etwas weiter darunter unter der Überschrift Unterschiede zur Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ich hab jetzt in mehrere Seiten reingesehen und sonst nichts gefunden vom Ausschluss derjenigen, die eine Kleinst-Rente erhalten. - In meinem Bekanntenkreis hat eine Frau eine Mini-Rente von grad mal 400 Euro und bekommt die Grundsicherung im Alter. - Auch hier
http://www.hartziv.org/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html
ist von solch einem Ausschluss nichts zu lesen. - Sorry, worauf ich allerdings in meiner Antwort leider nicht geachtet hatte, gibt es die Grundsicherung im Alter erst ab mindestens dem 65. Lebensjahr (siehe auch Link, wo das erklärt wird).
Empörend ist ja: Während noch vor kurzem die seinerzeitige Arbeitsministerin von der Leyen (die jetzt ihr Dasein mit Soldaten im Schützengraben fristen darf) stets flötend behauptete, für Ältere gäbe es nun immer mehr Arbeitsplätze (was eh unglaubwürdig war), werden Ältere von den Jobcentern immer noch zwangsverrentet, auch wenn die Älteren nicht in Rente gehen, sondern arbeiten wollen.
Weil Deine Nachbarin eine Mini-Rente bekommt, ist es bezüglich der Abzüge durch das Vorzeitig-in-Rente-Gehen ja wurscht, sie kommt so oder so mit ihrer Rente nicht hin und bruacht staatliche Aufstockung. - Deshalb ist das Ergebnis dieses neuen Urteils nebensächlich:
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Deine Nachbarin sollte unbedingt zu einer Sozialberatung gehen und sich beraten lassen. - Wenn Du so googelst und Euren Wohnort hinzufügst (oder den nächstgrößeren, falls Euer klein ist), werden Dir Beratungsstellen gezeigt wie die Caritas, Diakonsiches Werk, AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband ...
Dort kann sie auch erfahren, ob sie - wenn Sie Sozialhilfe beantragen muss - ab dem Eintrittsalter für Grundsicherung im Alter die beantragen kann.
(Die von mir gemachten Angaben bezüglich GEZ, Fahrgeldermäßigung und Umgang mit Behörden gilt auch dann, wenn Deine Nachbarin Sozialhilfe beantragen muss.)
Danke fürs Sternchen - ҉ ✿ (¯'•.¸(¯
'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ✿ ҉
Wenn Ihre Rente unter der Grundsicherung ist, dann wird aufgestockt.
hundeliebhaber5, gibt es Beweise mit Gesetzestext und Paragrafen oder gilt diese Aussage zur Zwangsverrentung:
- Für Betroffene ist es wichtig, sich gegen den Aufforderungsbescheid im Rahmen der Widerspruchsfrist entsprechend zu wehren.
- XX Wer die vorzeitige Rente in Anspruch nimmt, muss teilweise mit massiven Abschlägen rechnen. Diese bleiben dauerhaft auch ab dem „normalen Rentenalter“ bestehen.
- Betroffene sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen oder eine unabhängige Beratungsstelle aufsuchen.
- http://www.ig-soziale-gerechtigkeit.wg.am/zwangsverrentung/
Daher nochmal die Frage: Wird der fehlende Betrag durch irgendwen aufgestockt?
Also im meinem Freundeskreis, sind auch 2 Personen, die bekommen EU Rente und Aufstockung durch das Grundsicherungsamt.
Moin cyracus, Du schreibst:
Dazu lese ich aber:
Ich meine gelesen zu haben, dass die Sozialhilfe aber erst mit Eintritt in das reguläre Rentenalter leistet - in der Zeit ab der Zwangsverrentung aber nicht. Hab ich das richtig im Gedächtnis? Und genau darum gehts!
Danke für die detaillierte Aufzählung - das alles wird schon seit ihrem H4-Beginn berücksichtigt.