Wohnungslos jobcenter darf ich in eine andere Stadt?
Guten Morgen
Ich habe folgendes Problem, ich hab 14 Monate in Wuppertal in einer Einrichtung vom Landschaftsverband gelebt..
Ich musste kurzfristig ausziehen Und bin jetzt erstmal bei einem Bekannten untergekommen (warum ist ja erstmal nebensächlich)
Jedenfalls hab ich mich dann wegen des ALG2 Antrages beim Jobcenter Wuppertal gemeldet und beziehe nun auch Leistungen zum Lebensunterhalt.
Bin also "Wohnungslos", würde nun aber gerne zu meiner Familie nach Gelsenkirchen ziehen und hätte dort auch direkt eine passende Wohnung.
Wie ist das jetzt mit dem Antrag auf Umzug?
Da ich ja zur Zeit keine Wohnung habe bestehen ja auch keine Kosten der KDU
Kann ich denn nun da ich ja in Wuppertal eh keine Wohnung habe einfach nach Gelsenkirchen ziehen oder bekomm ich dann Probleme wegen der Kaution z.b
Wenn ich ohne Erlaubnis umziehen würde, bezahlt das Jobcenter meine Miete oder nicht? Irgendwie blicke ich da nicht mehr so ganz durch..
Vielen Dank schon mal im voraus für die Antworten!!
Janine
4 Antworten
Das ist eine heikle Angelegenheit. Ich würde nicht ohne Vorwarnung auf eigene Hand umziehen
Ich kenne das aus einem ähnlichen Fall: Person bezieht Leistung und möchte in eine andere Stadt umziehen aus persönlichen Gründen. Das Amt hat dies verweigert, da der Umzug nur in seltenen Fällen genehmigt werden kann unter Ausnahme Bedingungen wird der einer Jobfindung. Mit anderen Worten, wenn in der neuen Stadt ein Arbeitsverhältnis besteht jedoch einige Monate im Voraus, kann man davor umziehen und weiter Leistung beziehen bis der Job anfängt. So war es bei mir im Bekanntenkreis in zwei Fällen.
Einfach zum Jobcenter hingehen und nachfragen.
Gar keine Probleme gibt es wenn du an deinem neuen Wohnort eine Arbeit aufnehmen könntest.
Aber auch die nähe zu deiner Familie könnte eine ausreichende Begründung sein.
Ehe du einen Mietvertrag unterschreibst solltest du im Zweifelsfall mit deinem neuen Jobcenter klären ob sie die Kosten für Miete tragen. Wenn du Anspruch darauf hast sollte dies problemlos genehmigt werden.
Stell doch einfach einen Antrag am neuen Wohnort.
Du mußt zu beiden Jobcenter den es gibt ein Reglung um eine sogenannte sozlalflucht zu unterbinden aber da du zu deiner Familie willst ist das wohl möglich aber du Must auch nach Gelsenkirchen ins Amt den die zahlen dann ja nicht nur die Leistungen sondern auch deine miete und die Reglung für eine Sozialwohnung mußt du von dort kennen damit du dir eine angemessen Wohnung- Suchen kannst Außerdem must du vor unterschreiben des Mietvertrages die Zustimmung des zuständigen Jobcenters haben.
Rede erst mal mit deinem Fallmanager.!
Rechtlich ist das kein Problem. Du musst das nur mit denen Besprechen und Bescheid geben, dich am neuen Ort anmelden.