Vom Sozialamt zurück zum Jobcenter wann und wie?

4 Antworten

Von Experte kevin1905 bestätigt

Wer voll erwerbsgemindert ist, ist nicht arbeitsfähig.

Man steht dem Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung.

Somit ist das Jobcenter huer nicht (mehr) zuständig

Papageienkaiser 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 12:49

Das war nicht meine Frage. Ich kann doch trotz voller Erwerbsminderung und Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt einen gut bezahlten Job annehmen. Dann schmeißt mich das Sozialamt raus. Und wenn der Job nur ein paar Wochen geht, komme ich danach wieder sofort zum Jobcenter. Oder ?

turnmami  03.06.2022, 12:53
@Papageienkaiser

Nein. Das JC ist solange nicht zuständig, wie die Erwerbsminderung von der DRV festgestellt wurde. Daran ändert auch eine Beschäftigung nichts...

Wenn keine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt (vgl. §§ 43 ff SGB VI i.V.m. § 45 SGB XII) oder die Regelaltersgrenze erreicht wurde.

Such dir einen Job mit mehr als 3 Stunden Arbeit täglich --> peng.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Papageienkaiser 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 12:47

Ich darf trotzdem eine normale und hoch bezahlte Arbeit annehmen, obwohl der ärztliche Dienst eine volle Erwerbsminderung für mindestens zwei Jahre festgestellt hat ?

Und wenn die Tätigkeit nur ein paar Monate geht, melde ich mich dann wieder beim Jobcenter oder komme ich direkt zum Sozialamt ?

Für mich hört sich das eher so an, als ob Du alle Möglichkeiten ausschöpfen willst, um nicht mehr Arbeiten zu gehen.

Papageienkaiser 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 14:01

Dann würde ich ja beim Sozialamt bleiben wollen.

wann und unter welchen Umständen ist ein Wechsel zurück zum Jobcenter möglich ?

Theoretisch sobald man wieder Arbeitsfähig wäre.
Aber das Jobcenter stellt sich hier dann immer wieder gerne quer.

Papageienkaiser 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 12:53
Aber das Jobcenter stellt sich hier dann immer wieder gerne quer.

Das ist nämlich meine Sorge. Alle sagen, ich sei verpflichtet den Gesundheitsfragebogen des Jobcenters auszufüllen und zurückzusenden. Damit stimme ich aber einer ärztlichen Begutachtung zu, die ich gar nicht will. Und wenn dann eine volle Erwerbsminderung für mindestens zwei Jahre festgestellt wird, muss ich zum Sozialamt für Hilfe zum Lebensunterhalt. (Da ich die Voraussetzungen für Grundsicherung bei der Rentenstelle nicht erfülle.)

Und wenn ich dann eine tolle und hoch bezahlte Arbeit finde, rutsche ich beim Sozialamt raus. Wenn aber der Job nur ein paar Wochen geht hänge ich dann in der Luft, weil das Jobcenter sich quer stellt da es auf das Gutachten und die zweijährige volle Erwerbsminderung verweist.

Was mache ich dann ? 😕🙏

Comp4ny  03.06.2022, 12:57
@Papageienkaiser
Alle sagen, ich sei verpflichtet den Gesundheitsfragebogen des Jobcenters auszufüllen und zurückzusenden. Damit stimme ich aber einer ärztlichen Begutachtung zu, die ich gar nicht will.

Es geht nicht darum ob du es willst, aber du bist verpflichtet Mitzuwirken in solch einem Fall, da die Zuständigkeit geklärt werden muss. Du willst aber das verhindern und wirst entsprechend dafür "bestraft".
Rechtlich ist die Leistungseinstellung in solch einem Fall sogar konform.

Was mache ich dann ? 😕🙏

Für mich klingt es eher so, dass du versuchen willst, mit allen Mitteln nicht in Arbeit zu gehen und weiter auf Kosten des Staates leben willst.

Und wenn ich dann eine tolle und hoch bezahlte Arbeit finde, rutsche ich beim Sozialamt raus.

Was auch hier wieder logisch wäre, weil doppelt kassieren ja auch nicht funktioniert.

Papageienkaiser 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 14:03
@Comp4ny

Du hast aber nicht meine Frage beantwortet, was passiert, wenn ich nach dem Rausschmiss vom Sozialamt nach ein paar Wochen meine hochbezahlte Arbeit verliere.

Comp4ny  03.06.2022, 23:09
@Papageienkaiser

Warum sollte man seinen "hochbezahlte Arbeit" verlieren, wenn sie spaß macht?

Das Sozialamt hat ihre eigenen Regeln und Gesetze, aber ich denke dann wäre eine Sperrzeit von 3 Monaten, wie üblich bei vielen Behörden, denkbar.

Hier wäre § 159 Abs. 1 SGB III hinzuzuziehen.
In wie weit folgendes Relevant ist, muss man klären:

https://www.alg-i.de/sperrzeiten.html#:~:text=Kann%20der%20Leistungsempf%C3%A4nger%20w%C3%A4hrend%20einer,Arbeitslosengeld%20II%20oder%20Sozialhilfe%20beantragen.